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Vererben und Verschenken
In Deutschland werden schätzungsweise 400 Milliarden Euro jährlich vererbt oder verschenkt. Tendenz steigend. Doch nur wenige Deutsche haben sich bislang mit dem Thema Vererben und Verschenken auseinandergesetzt. 75 Prozent aller Deutschen haben weder ein Testament noch einen Erbvertrag.Hier gibt es noch viel Beratungspotenzial, denn ab einer bestimmten Summe werden Schenkungs- beziehungsweise Erbschaftssteuer fällig. Viele überfordert das Thema, hier können Sie mit Ihrer fachlichen Beratungskompetenz eine große Hilfe sein und das Vermögen Ihrer vermögenden Kunden über Generationen hinweg bewahren.
In der Vorstellung des Coachingkonzeptes inkl. inhaltlicher Highlights für vererben und verschenken wollen wir Ihr Interesse an das Thema in 11 Schritten wecken. Erfahren Sie, warum das Geschäftsfeld attraktiv ist und wie Sie neue Kunden dafür ansprechen können. Wir zeigen Ihnen auf, weshalb unsere fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick eine passende Produktlösung ist und wie wir Sie im Beratungsprozess unterstützen.
Häufig beschäftigt man sich erst in der Mitte des Lebens mit diesen Gedanken, wenn ein kleines finanzielles Polster angespart wurde, man Kinder bekommt, die man später begünstigen möchte oder sich eine schwere Krankheit abzeichnet. Das Thema ist vor allem dann interessant, sobald Ihre Kundinnen und Kunden ein gewisses Vermögen angespart haben, das sie einem nahestehenden Menschen im Fall der Fälle überlassen möchten. Es ist natürlich auch schöner, schon bei Lebzeiten einem nahestehenden Menschen eine Freude zu machen, ihn zu beschenken und seine Freude darüber noch mitzuerleben.
Ein anderer Aspekt ist, dass ab einer bestimmten Summe Erbschaftssteuer beziehungsweise Schenkungssteuer fällig wird. Und je frühzeitiger man sich mit dem Gedanken der Vermögensübertragung beschäftigt, desto besser können alle Steuervorteile, die man mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung genießt, auch ausgeschöpft werden.
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Wenn es um das Thema Vermögensübertragung im Rahmen eines Erbes oder einer Schenkung geht, haben fondsgebundene Lebensversicherungen erhebliche Vorteile.
Es kann beispielsweise eine weitere nahestehende Person in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Im klassischen Fall sind das Kinder, Enkel oder Lebensgefährtinnen oder -gefährten. Aber anders wie bei der gesetzlichen Erbfolge können das auch nahestehende Personen sein, die im gesetzlichen Erbrecht nicht begünstigt wären. Somit entscheidet der Kunde oder die Kundin bereits zu Lebzeiten, wer später erbt und verhindert damit Auseinandersetzungen unter den Nachkommen. Unseren Kundinnen und Kunden ist dieser Aspekt, die Kontrolle über ihr Vermögen zu behalten, besonders wichtig.
Ein weiterer Vorteil moderner fondsgebundener Lebensversicherungen sind die Steuervorteile. Bei einem Erbe oder einer Schenkung wird ab einer gewissen Summe Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer fällig. Das ist häufig eine große Enttäuschung für die Begünstigten. Es macht daher Sinn, dass in Beratungsgesprächen auch steuerlicher Rat hinzugezogen wird.
Die vielfach ausgezeichnete fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick von Standard Life ist unsere Produktlösung für das Thema Vererben und Verschenken.
Vermögensübertragung ist ein komplexes und gleichzeitig sensibles Thema. Als Finanzberaterin oder -berater erfordert es fachliches Know-how bei steuerlichen und rechtlichen Fragen und gleichzeitig ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Beratungsgesprächen! Wir haben für Sie auf unserer Themenseite umfangreiche Informationsmaterialien zusammengestellt:
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