Die Basisrente wurde im Jahr 2005 als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungswerken eingeführt. Sie zählt zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Für Berater sowie Kundinnen und Kunden ist es essentiell, die gesetzlichen Grundlagen zu kennen und steuerliche Optionen der Basisrente individuell nutzen zu können. Dieser Beitrag bietet Ihnen dafür einen kompakten Einblick.
Der gesetzliche und finanzielle Rahmen für die Basisrente
Die Basisrente zeichnet sich durch steuerliche Anreize aus. So können Beiträge zur Basisrente im Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro für Alleinstehende und 55.132 Euro für Verheiratete von der Steuer abgesetzt werden. Diese Möglichkeit zur steuerlichen Optimierung macht die Basisrente besonders attraktiv für Selbstständige und Freiberufler, die keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Doch auch für Angehörige von Versorgungswerken sowie für Gutverdiener mit einem hohen individuellen Steuersatz kann die Basisrente individuell eine interessante Lösung sein.
Individuelle Flexibilität und Anpassungsfähigkeit der Beiträge
Die Basisrente zeichnet sich vor allem durch ihre flexible Beitragsgestaltung aus. Dies stellt oft ein besonders überzeugendes Argument pro Basisrente dar. Denn dank der Möglichkeit, die Höhe der geleisteten Beiträge jährlich an individuell erzielte Geschäftsergebnisse = Einkommensszenarien anzupassen, können Versicherte in finanziell guten Jahren mehr und in schlechteren Jahren weniger investieren. Diese Flexibilität ist gerade für Personen mit schwankenden Einkünften oftmals das Entscheidungskriterium, also beispielsweise für Freiberufler mit saisonalen oder wechselnden Auftragslagen.
Ist die Basisrente insolvenzgeschützt?
Ein für Selbstständige ebenfalls wesentlicher Aspekt betrifft den Insolvenzschutz. Die Basisrente gilt allgemein als "insolvenzsicher". Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge und die daraus resultierenden Rentenansprüche im Fall einer Insolvenz vor Pfändungen geschützt sind. In der Regel bzw. in der Praxis ist das auch so. Dennoch könnte im (seltenen) Fall ein Gläubigeranspruch auch das Kapital einer Basisrente betreffen. Als Berater sollten Sie das wissen. Denn sollten spätere Renteneinkünfte bestehende Pfändungsfreigrenzen übersteigen, bestünde trotz grundsätzlichen Schutzes eine Möglichkeit, dass Gläubiger (teilweise) auf Basisrentenleistungen zugreifen könnten.
Die Besteuerung aktueller wie künftiger Rentenleistungen
Die Auszahlungen aus der Basisrente im Alter unterliegen der Besteuerung. 2024 sind 83 Prozent der Rentenzahlungen steuerpflichtig. Dieser Anteil erhöht sich jährlich bis zur vollständigen 100-prozentrigen Besteuerung im Jahr 2058 für neue Renteneintritte. Dieser schrittweise Anstieg der steuerlichen Belastung soll die steuerliche Last im Rentenalter abmildern. Da erfahrungsgemäß viele Selbständige und Gutverdiener in der Einkommensphase einem höheren Einkommensteuersteuersatz als in der Rentenphase unterliegen, kann sich also auch dieser Punkt finanziell positiv auszahlen.