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Vererben und Verschenken
In Deutschland werden jährlich schätzungsweise 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Tendenz steigend. Doch nur wenige Deutsche haben sich bislang mit dem Thema Vermögensübertragung durch Vererben und Verschenken auseinandergesetzt. 75 Prozent aller Deutschen haben weder ein Testament noch einen Erbvertrag. Zugegeben, über das eigene Ableben macht sich niemand gerne Gedanken. Es ist ein sensibles Thema und es erfordert ein wenig Einfühlungsvermögen, wenn man mit Kundinnen und Kunden über Vermögensübertragung sprechen möchte. Aber es lohnt sich. Denn immerhin geht es um das „finanzielle Lebenswerk“ Ihrer Kunden und Kundinnen, das Sie mit Ihrer fachkundigen Beratung auch für die nächste Generation bewahren können. Hier können Sie als kompetenter Finanzberater oder Finanzberaterin eine große Hilfe bei einem komplexen Thema sein.
Matthias Pendl, Head of Sales bei Standard Life, empfiehlt, sich so früh wie möglich mit dem Thema auseinanderzusetzen und Vermögensübertragung auch früh in die Altersvorsorgeberatung mit aufzunehmen.
Häufig beschäftigt man sich erst in der Mitte des Lebens mit diesen Gedanken, wenn ein kleines finanzielles Polster angespart wurde, man Kinder bekommt, die man später begünstigen möchte oder sich eine schwere Krankheit abzeichnet. Das Thema ist vor allem dann interessant, sobald Ihre Kundinnen und Kunden ein gewisses Vermögen angespart haben, das sie einem nahestehenden Menschen im Fall der Fälle überlassen möchten. Es ist natürlich auch schöner, schon bei Lebzeiten einem nahestehenden Menschen eine Freude zu machen, ihn zu beschenken und seine Freude darüber noch mitzuerleben.
Ein anderer Aspekt ist, dass ab einer bestimmten Summe Erbschaftssteuer beziehungsweise Schenkungssteuer fällig wird. Und je frühzeitiger man sich mit dem Gedanken der Vermögensübertragung beschäftigt, desto besser können alle Steuervorteile, die man mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung genießt, auch ausgeschöpft werden.
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Wenn es um das Thema Vermögensübertragung im Rahmen eines Erbes oder einer Schenkung geht, haben fondsgebundene Lebensversicherungen erhebliche Vorteile.
Es kann beispielsweise eine weitere nahestehende Person in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Im klassischen Fall sind das Kinder, Enkel oder Lebensgefährtinnen oder -gefährten. Aber anders wie bei der gesetzlichen Erbfolge können das auch nahestehende Personen sein, die im gesetzlichen Erbrecht nicht begünstigt wären. Somit entscheidet der Kunde oder die Kundin bereits zu Lebzeiten, wer später erbt und verhindert damit Auseinandersetzungen unter den Nachkommen. Unseren Kundinnen und Kunden ist dieser Aspekt, die Kontrolle über ihr Vermögen zu behalten, besonders wichtig.
Ein weiterer Vorteil moderner fondsgebundener Lebensversicherungen sind die Steuervorteile. Bei einem Erbe oder einer Schenkung wird ab einer gewissen Summe Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer fällig. Das ist häufig eine große Enttäuschung für die Begünstigten. Es macht daher Sinn, dass in Beratungsgesprächen auch steuerlicher Rat hinzugezogen wird.
Die vielfach ausgezeichnete fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick von Standard Life ist unsere Produktlösung für das Thema Vererben und Verschenken.
Vermögensübertragung ist ein komplexes und gleichzeitig sensibles Thema. Als Finanzberaterin oder -berater erfordert es fachliches Know-how bei steuerlichen und rechtlichen Fragen und gleichzeitig ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Wir unterstützen Sie bei Ihren Beratungsgesprächen! Wir haben für Sie auf unserer Themenseite umfangreiche Informationsmaterialien zusammengestellt:
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