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WeitBlick: Wir senken die Risikokosten für den Todesfall

WeitBlick bietet durch die Kombination von Kapitalanlage und Todesfallleistung Steuervorteile und eine größere Flexibilität wie fondsgebundene Rentenversicherungen. Dazu gehören unsere Familien-Option, die zwei versicherte Personen und/oder zwei Versicherungsnehmer, in einem Vertrag bis zu einer Laufzeit zum 100. Lebensjahr der jüngsten versicherten Person zulässt. Damit ist WeitBlick ein flexibles und steueroptimiertes Instrument in der strategischen Vermögensplanung. WeitBlick funktioniert im Prinzip wie eine Vermögensverwaltung im Rahmen einer Lebensversicherung.

WeitBlick: Günstige Kosten und Steuervorteile nutzen

Gerade bei unseren günstigen und transparent ausgewiesenen Kosten lässt sich der Steuereffekt optimal ausnutzen.

1 Erträge können ohne Abgeltungssteuer wieder angelegt werden

Zusätzlich bietet Weitblick den Vorteil, dass sich alle Erträge, wie Kursgewinne, Zinsen oder Dividenden ansammeln, ohne dass Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Der Zinseszinseffekt kann seine Wirkung entfalten und es kommen noch weitere positive Effekte zum Tragen.

2. Steuerfreie Fondswechsel

Ein zweiter Pluspunkt ist, dass diese Steuerfreiheit auch bei Fondswechseln bestehen bleibt. Kundinnen und Kunden können innerhalb von WeitBlick Fonds verkaufen oder kaufen – ohne dabei steuerliche Nachteile zu erzielen. Dementsprechend müssen Kundinnen und Kunden auch in der Steuererklärung nichts angeben, da keine steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte erzielt wurden.

3. Steuervorteil im Vergleich zum Direktinvestment

Ein dritter Vorteil kann sich für Anlegerinnen und Anleger ergeben, deren Verträge mindestens 12 Jahre bestehen und die älter als 62 Jahre sind. Denn dann greift eine doppelte Vorzugsbesteuerung und nur ein geringer Teil der Auszahlung unterliegt der persönlichen Einkommensteuer. 50 Prozent davon werden komplett steuerfrei ausgezahlt. Das bedeutet einen erheblichen Steuervorteil unserer Lebensversicherung WeitBlick im Vergleich zum Direktinvestment.

Auch Hinterbliebene profitieren von den Erträgen

Ein häufig vergessener Vorteil ist die Auszahlung im Todesfall. Denn erfolgt eine Auszahlung der Todesfallleistung, werden alle Kursgewinne, Zinsen und Dividenden vollständig abgeltungs- und einkommensteuerfrei an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. In einem normalen Bankdepot müssten eventuell noch unversteuerte Wertzuwächse versteuert werden, in der Investmentpolice jedoch nicht.

NEU AB NOVEMBER:

Für Neuabschlüsse bieten wir die WeitBlick mit reduzierten Risikokosten für den Todesfallschutz an

Unsere Lebensversicherung WeitBlick mit integriertem Todesfallschutz bieten wir für Neuabschlüsse ab November 2023 mit reduzierten Risikokosten für den Todesfallschutz an. Damit wird WeitBlick noch attraktiver. 

Weitere Informationen zu unserer WeitBlick finden Sie hier.

 

 

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