Login

Unsere Verantwortung.
Unser Weg.
Unsere Zukunft.

Nach Nachhaltigkeit streben? Für uns nur logisch! Ein Lebens- und Rentenversicherer muss langfristig denken!

Standard Life geht als Renten- und Lebensversicherer extrem langfristige Partnerschaften ein – sowohl mit Kundinnen und Kunden als auch mit Vertriebspartnerinnen und Vertriebspartnern. Wir treffen Vereinbarungen, die womöglich erst in 20, 30 oder 40 Jahren eingelöst werden. Die Sorge um die Zukunft ist der Kern unseres Geschäfts und all unserer Bemühungen. Deshalb bemüht sich Standard Life schon seit Jahrzehnten darum, nachhaltig zu handeln. Es liegt in der Natur unserer Arbeit, die Zukunft lebenswert zu gestalten – nicht nur finanziell. Wir werden in Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen unserer Konzernmutter Phoenix unablässig daran arbeiten, uns zu verbessern und unsere Ziele zu erreichen. Das ist nur logisch.

1. Wir unterstützen unsere Kundinnen und Kunden

Wir begleiten Kundinnen und Kunden in allen Phasen ihres – finanziellen – Lebenszyklus. Darüber hinaus entwickeln wir unser Angebot weiter und behalten ihre Bedürfnisse im Blick. Sonst verlieren wir unsere Relevanz. Wir informieren offen darüber, wie wir die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen – und wie unsere Kundinnen und Kunden selbst ihr Portfolio nachhaltiger machen können.

„Wir haben immer die Frage im Kopf: Was bringt das für unsere Kundinnen und Kunden? Für nachhaltiges Handeln gilt: Das lohnt sich für alle - nicht nur in finanzieller Hinsicht.“Christian Nuschele, Head of Distribution Deutschland und Österreich

2. Wir fördern verantwortungsbewusstes Investieren

Wir richten uns nach den Empfehlungen der Task Force zu klimabezogenen Finanzangaben. Für unsere Investmentportfolios streben wir die Senkung der CO2 Emissionen bis 2050 auf netto null an. Um das zu erreichen, werden wir Investments in Anlagewerte erhöhen, die den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft fördern. Und wir werden unsere Position als Unternehmen mit bedeutendem Anlagevolumen nutzen, um mit den Firmen, bei denen wir investieren, zusammenzuarbeiten und ihre Anpassung an das Pariser Abkommen zu fördern.

Das hat System: Standard Life legte seinen ersten ethischen Fonds bereits 1994 auf. Nachhaltigkeit spielte auch bei den Asset-Managern Standard Life Investments (SLI) und später abrdn eine wichtige Rolle. 2012 kam der erste Fonds für europäische Unternehmensanleihen hinzu, der nach SRI-Kriterien gemanagt wird. 2017 wurde der erste „Impact Fund“ gestartet, der auf den positiven aktiven Einfluss setzt, den Investoren auf die von ihnen gehaltenen Unternehmen ausüben können. Deutsche Versicherungskundinnen und -kunden können für ihre Versicherungslösungen WeitBlick, ParkAllee und Maxxellence Invest aus über zehn nachhaltigen Fonds wählen. Und das Angebot wächst. 

„Unsere Kundinnen und Kunden fragen immer häufiger nach nachhaltigen Investmentmöglichkeiten. Wir sind stolz darauf, dass wir ihnen da schon attraktive Angebote machen können – und wir arbeiten daran, das Angebot konsequent auszubauen.“ Dirk Hürter, Investment Specialist European Investment Team

3. Wir reduzieren unsere Umweltbelastung

Wir streben danach, Treibhausgasauslassungen bis 2025 auf netto null zu reduzieren. Bis 2030 wollen wir in unseren Betrieben komplett auf Einwegkunststoffe verzichten. Wichtiger noch: Wir inspirieren auch unsere Kolleginnen und Kollegen und unsere Lieferantinnen und Lieferanten, Verantwortung zu übernehmen, um ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren. Hauptstandorte von Phoenix in Großbritannien werden übrigens schon jetzt zu 100 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben.

„Ob Ökostrom, papierloses Büro oder Jobticket für alle Mitarbeiter: Es ist wichtig, die Stellschrauben zu kennen, die wir drehen können – und sie auch zu benutzen.“ Rainer Pfändler, Teamleader Central Services
4. Wir übernehmen soziale Verantwortung

Wir wollen der Arbeitgeber der ersten Wahl sein. In unserem Unternehmen sind Integration und Vielfalt in Bezug auf zum Beispiel Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Behinderungen selbstverständlich. Wir sorgen uns um die psychische und physische Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und wir investieren in Möglichkeiten, die sozialen Wert schaffen. So unterstützt Standard Life seit Gründung in Deutschland im Jahr 1996 verschiedene Hilfseinrichtungen für Kinder an den Unternehmensstandorten Frankfurt – und seit 1999 auch in Graz. Unter anderem wurden das Wiesbadener Kinderhospiz Bärenherz, die Aktion Teddybär der Frankfurter Rettungsdienste und das Frankfurter Clementine Kinderhospital sowie die Kinderkrebshilfe Frankfurt und Wien mit Spenden bedacht.

„Mit Corona erleben wir gerade einen gigantischen Wandel unserer Unternehmenskultur. Umso wichtiger, dass wir uns weiterhin um die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen – und dass wir dabei auch unsere soziale Verantwortung über das Unternehmen hinaus nicht aus den Augen verlieren.“ Carolin Krebs, Teamleader HR Team Deutschland

Die Zukunft ist unsere Verpflichtung

Unternehmen sind heute verpflichtet, nachhaltig zu wirtschaften. Sie richten sich dabei nach den sogenannten ESG-Kriterien. ESG steht für Environment, Social, Governance – also für Umwelt, Soziales, Unternehmensführung.

Abb.: Beispielhafte Übersicht ESG-Kriterien. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schindler: Nachhaltige Kapitalanlagen - Chancen nachhaltig nutzen; Frankfurt a.M., 2018, S. 20.


Nachhaltigkeit bedeutet demnach, schonend mit Ressourcen umzugehen, bereitwillig gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und die Unternehmensführung ausdrücklich auf Langfristigkeit anzulegen, nicht auf Quartalsdenken auszurichten.

Standard Life ist ein Unternehmen der Phoenix Group. Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element unseres Unternehmenszwecks. Und wir setzen uns hohe Ziele: Wir werden den CO2-Ausstoß im operativen Betrieb gruppenweit bis 2025 auf netto null senken. Für unsere Investmentpalette streben wir die Netto-Null bis 2050 an.

Unser Engagement

Unsere Verantwortung. Unser Weg. Unsere Zukunft. (Infoblatt, PDF, 2 MB)
12/2023 ESG-Engagement von Standard Life 2022.

„Wir sind nun stolzer Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI). Dies verdeutlicht die Verpflichtung der Gruppe zur Einbeziehung von ESG-Faktoren bei Investment­entscheidungen und Beteiligungen. Seit Dezember 2020 ist Phoenix der Unterzeichner mit dem größten Anlagevolumen in Großbritannien.“ Andy Briggs, CEO Phoenix Group

Saubere Investmentmotoren für unsere Versicherungslösungen

Standard Life startete bereits 1992 ein „Corporate Governance”-Team, um gute Unternehmensführung in den Firmen zu kontrollieren, an denen Standard Life beteiligt ist. 2001 gründete Standard Life (Investments) sein Team für „Socially Responsible Investing (SRI)“. Es folgten weitere Initiativen wie die Mitgliedschaft im „Carbon Disclosure Project“ 2004, das Firmen und Städte dazu ermuntert, den Umwelteinfluss großer Konzerne nachzuweisen – seit 2002 haben mehr als 6.000 Firmen daran teilgenommen.

2007 unterzeichnete Standard Life die „United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI)“. Seit 2014 stellen wir vierteljährliche ESG-Berichte vor. Im gleichen Jahr führte Standard Life Investments (SLI) auch die verbindliche Anwendung von ESG-Analysen und -Kriterien bei den Asset-Klassen Aktien (2015) und Anleihen (2017) ein. Und auch nach der Fusion von Standard Life Investments (SLI) und Aberdeen Asset Management zu abrdn behält das Thema Nachhaltigkeit seine hohe Bedeutung. Seit 2019 gibt es ein Asset-Klassen-übergreifendes ESG-Investment-Forum. Mehr als 50 ESG-Spezialisten arbeiten mittlerweile für abrdn, dem strategischen Partner von Standard Life im Fondsbereich. Und: abrdn ist laut Test von „Euro am Sonntag“ vom 20. November 2020 Nummer 1 in der Kategorie „Nachhaltigkeit Asset Manager“.

Neben abrdn haben wir zahlreiche weitere Fonds zum Thema Nachhaltigkeit im Programm. Unsere Kundinnen und Kunden können sie frei in unsere Versicherungslösungen ParkAllee, WeitBlick und Maxxellence Invest wählen. Weitere Informationen zu diesen Fonds finden Sie, wenn Sie die Kategorien „ESG Fonds“ und „ESG Impact Fonds“ in unserer Fondsauswahl wählen:

ESG-Filter in der Fondsauswahl

Fondsauswahl


Norman Wirth, Vorstand AfW zur EU-Transparenzverordnung: „Antizipieren Sie die wenigen und leicht zu erfüllenden Pflichten und nutzen Sie sie als Chance“

In wenigen Tagen tritt in Deutschland die neue EU-Transparenzverordnung in Kraft, von der nicht nur Produktgeber, sondern auch der Finanzvertrieb betroffen sein werden. Insbesondere geht es darum, dass Finanzberater ihre Kunden künftig darüber informieren müssen, welche Nachhaltigkeitsrisken mit einer von ihnen empfohlenen Anlage verbunden sein können und wie sie solche Risiken in ihrer Beratung berücksichtigen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der knapp 2.100 Firmen mit rund 40.000 Beschäftigten repräsentiert, hat deshalb zusammen mit dem Maklerverband Votum Mustertexte und Standardformulierungen erstellt, die Versicherungs- und Fondsberater nutzen können. Dass es damit aber nicht getan ist und was Makler in punkto Nachhaltigkeit noch zu beachten haben, erklärt Norman Wirth, Rechtsanwalt und Vorstand des AfW, im folgenden Interview.

Interview lesen

Herr Wirth, die EU-Transparenzverordnung fängt in Bälde, nämlich am 10. März, an. Für wen gilt die denn überhaupt?

Norman Wirth:  Die gilt natürlich und hauptsächlich erstmal für die Produktgeber; da gehe ich jetzt nicht weiter darauf ein. Wir haben jetzt erstmals aber auch Pflichten für Versicherungsvermittler statuiert, die im Zusammenhang stehen mit Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei bestimmten Produkten. Die Transparenzverordnung spricht im Übrigen nur an wenigen Stellen von „Versicherungsvermittlern“, sondern hat hier so einen Oberbegriff, „Finanzberater“, geschaffen. Das ist etwas, was bei uns in den Verordnungen oder Gesetzen so noch nicht vorkommt. Ich finde es gut, dass man mal so einen Oberbegriff „Finanzberater“ schafft – das wertet, finde ich, auch die einzelnen Versicherungsvermittler-Kategorien etwas auf.

Heißt das dann, das sind nur die Versicherungsmakler nach §34d Gewerbeverordnung, die die EU-Verordnung erfüllen müssen?

Norman Wirth:  Nein, das heißt es bestimmt nicht. Das betrifft erst einmal alle Versicherungsvermittler. Aber – und da wird es jetzt ein bisschen tricky – es gibt hier Unklarheiten, auch in Bezug auf die Frage, ob die Transparenzverordnung nicht vielleicht auch Anwendung findet für die unabhängigen Finanzanlagenvermittelter mit Zulassung nach §34f oder eben die entsprechenden Honorarberater mit Zulassung nach §34h. Und da muss man sagen: Nach „Sinn und Zweck“ dieser Transparenzverordnung betrifft es die definitiv auch. Hier geht es ja gerade darum, dass bei bestimmten Produkten Transparenz gegenüber den Kunden in Bezug auf Nachhaltigkeit geschaffen wird. Jetzt haben wir aber das Thema, das sich aus dem Wortlaut der Verordnung leider nicht ergibt, dass die „34f-ler“, sag‘ ich mal salopp, davon mit umfasst sind. Sinn und Zweck: Ja, ganz eindeutig – aber im Wortlaut finden wir sie nicht wieder ...

Und woran liegt das nach Ihrer Meinung?

Norman Wirth:  Das hat einen einfachen Grund: Diese Verordnung stammt unmittelbar aus Brüssel; die gilt also ab 10. März insgesamt im Rahmen der Europäischen Union. Und bei der Erstellung in Brüssel wurde offensichtlich übersehen, dass wir hier in Deutschland für die 34f-ler eine Ausnahmeregelung haben. Die Finanzinstitute, Banken und so weiter, sind eindeutig mit umfasst, müssen entsprechende Pflichten erfüllen. Aber, wie gesagt, „34f“ ist so wörtlich nicht zu finden. Pfusch des Gesetzgebers, sag ich mal...

Das wird sich sicherlich absehbar ändern und deswegen auch die dringende Empfehlung an alle, die den 34f haben: Antizipieren Sie die Pflichten, die wenigen – muss man auch klar sagen – und leicht zu erfüllenden Pflichten aus der Transparenzverordnung! Das ist nur ein erster Schritt; da kommt später eh noch mehr. Also tun Sie sich selbst den Gefallen und nehmen Sie die paar Pflichten an, die Ihnen über die Transparenzverordnung jetzt schon gegeben werden. Ansonsten müssen Sie es im Blick behalten. Dann kommt vielleicht in einem Monat die redaktionelle Änderung, und dann sind sowieso alle mit umfasst.

Jetzt gibt es noch zwei weitere Ausnahmen: Betriebe mit weniger als drei Mitarbeitern und solche ohne eigene Webseite sind auch von der Verordnung ausgenommen. Das heißt, die müssen‘s dann auch nicht erfüllen?

Norman Wirth:  Es gibt Pflichten in der Transparenzverordnung, die tatsächlich an die Existenz einer eigenen Webseite gebunden sind. Bestimmte Informationspflichten habe ich nur, wenn ich eine Webseite habe, weil ich die nur erfüllen kann, wenn ich diese Informationen auf die Webseite setze. Aber es gibt auch Pflichten in der Transparenzverordnung, die unabhängig von einer bestehenden Webseite sind, die nämlich auch schon das Beratungsgespräch beim Kunden direkt betreffen.

Das mit der Ausnahme mit den weniger als drei Mitarbeitern … das ist an sich schon wieder tricky, und da würde ich im Prinzip dieselbe Empfehlung geben wie für die unabhängigen Finanzanlagenvermittler mit 34f-Zulassung, nämlich: Wenn Sie alleine oder zu zweit oder wie auch immer als Kleinstbetrieb unterwegs sind, dann überlegen Sie nicht lange, ob die Transparenzverordnung für Sie Pflichten statuiert oder nicht, sondern nehmen Sie sie an!

Es ist nämlich nicht so eindeutig geklärt: Welche Personen zählen denn zu den Mitarbeitern? Sind Chef und Chefin mit dabei? Was ist mit der Putzfrau oder dem Putzmann? Was ist mit der studentischen Hilfskraft – zählen die mit dazu? Ich würde mich hier gar nicht auf das dünne Eis begeben. Diese paar Pflichten, die nehme ich an. Am Ende sollten Sie immer überlegen: Worum geht es? Es geht um Nachhaltigkeit. Es geht um hehre Ziele, die hier umgesetzt werden sollen, auch wenn es etwas bürokratisch rüberkommt. Das ganze Thema „Nachhaltigkeit“, was hier in den ersten Punkten auch in die Finanzberatung reinrutscht, dem sollte man offen gegenüber sein und auch da bestimmte Standards einhalten. Und dazu gehört eben auch, die Informationspflichten, die einem auferlegt werden, vielleicht auch als Kleinbetrieb zu erfüllen.

Trotz aller momentan noch bestehenden Ausnahmen würden Sie allen Versicherungsmaklern empfehlen: Nehmt die EU-Transparenzverordnung an und setzt die bei euch um?

Norman Wirth:  Ja, allen Versicherungsmaklern, auch allen unabhängigen Finanzanlagenvermittlern mit 34f- oder auch 34h-Zulassung würde ich das sehr empfehlen. Die Empfehlung stammt jetzt nicht nur von mir in persona, sondern die haben wir als Verband, als AfW, herausgegeben. Auch sind wir uns da sehr einig mit anderen Marktteilnehmern, unter anderem unserem Partnerverband Votum, mit dem wir dieses Thema gemeinsam behandelt haben. Auch der Votum-Verband mit all seinen Mitgliedern spricht diese Empfehlung aus.

Was müssen die Makler denn ab dem 10. März konkret tun? Und welche Paragrafen sind für Versicherungs- und Fondsmakler am wichtigsten?

Norman Wirth:  Das sind für die Vermittler, um die es jetzt hier im Schwerpunkt geht, im Prinzip erst einmal vier Paragraphen … oder „Artikel“, heißt das in der Transparenzverordnung: Das sind die Artikel 3, dann 4, 5 und 6, die ganz konkret sagen, worüber der Kunde auf der Website zu informieren ist. Wenn man es herunterbricht, ist es wirklich wenig, worüber man informieren muss. Das geht relativ einfach. Man muss ein-, zweimal selbst eine Entscheidung treffen als Vermittler. Da gibt's Alternativen zu wählen. Das ist, wie gesagt, im Moment von den Pflichten her, die man erfüllen muss, sehr, sehr wenig. Das wird sich aber sicherlich in Zukunft noch ändern.

Haben Sie ein Beispiel für eine solche Transparenzverordnung?

Norman Wirth:  Also z.B. sagt der Artikel 5 – den zitiere ich gerne mal, weil das nur so ein kurzes Sätzchen ist: „Finanzmarktteilnehmer, Finanzberater, geben im Rahmen ihrer Vergütungspolitik an, inwiefern diese mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang steht.“ Da muss man erst mal lange nachdenken und zehnmal lesen: Was kann damit gemeint sein? Das haben wir als AfW gemeinsam mit unserem Partnerverband Votum auch getan und haben zu diesen Pflichten, die sich da ergeben, Mustertexte entwickelt, die wir auch kostenfrei zur Verfügung stellen. Die finden Sie bei uns oder auch bei Votum auf der Webseite.

Und dann gibt's am Ende noch den Artikel 13, der auch noch erwähnt werden muss. Da geht es um Marketingmaßnahmen und dass die auf jeden Fall korrekt sein müssen und nicht im Widerspruch zu dem stehen dürfen, was ansonsten an Informationen im Rahmen dieser Pflichten nach der Transparenzverordnung veröffentlicht wurde ...

… was sich für Marketingmaßnahmen eigentlich von selbst verstehen sollte …

Norman Wirth:  Natürlich, das ist logisch! Also ich wollte nur mal darauf hinweisen. Sie haben völlig recht. Man muss bei Marketingmaßnahmen einfach bei der Wahrheit bleiben, und wenn man an anderer Stelle etwas sagt, dann darf das nicht miteinander in Widerspruch stehen – ob das jetzt zur Nachhaltigkeit ist oder zu anderen Themen, das ist relativ klar. Ansonsten setzt man sich hier im Zweifel auch wettbewerbsrechtlichen Problemen aus.

Welche Produkte sind von der Transparenzverordnung betroffen?

Norman Wirth:  Grundsätzlich sind es Finanzanlageprodukte, und für die Versicherungsvermittler sind es die sogenannten IBIPs, die Versicherungsanlageprodukte. Wir sind da im Lebens- und im fondsgebundenen Bereich.

Wie helfen die beiden Verbände AfW und Votum ihren Mitgliedern bei der Vorbereitung auf die Transparenzverordnung?

Norman Wirth:  Ja, wir haben tage- und nächtelang zusammengehockt, d. h. Vertreter beider Verbände – insbesondere der große Dank nochmal an den Kollegen Rechtsanwalt Martin Klein von Votum – und meine Person und sind die einzelnen Pflichten durchgegangen. Wir haben geschaut, dass wir das, soweit möglich, einfach herunterbrechen können, sodass es die Vermittler verstehen. Aber insbesondere natürlich auch die Kunden, wenn eine solche Information für die Kunden auf der Webseite veröffentlicht wird. Wir haben entsprechende Musterformulierungen entwickelt, die sind frei abrufbar auch für Nichtmitglieder, und haben sie auf die Webseiten der jeweiligen Verbände gestellt.

Das haben wir verbunden mit Erklärungshinweisen, insbesondere eben auch die Aufforderung an die 34f-ler und diejenigen mit Kleinbetrieben, sich dem nicht zu entziehen, sondern dieses ganze Thema Nachhaltigkeit und Transparenz gegenüber dem Kunden als große Chance zu sehen.

Ich will wirklich nochmal erwähnen: Die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten ist immens gestiegen in den letzten Jahren. Die Kunden suchen solche Produkte, und deswegen ist das sicherlich auch eine vertriebliche Angelegenheit, bei der man gut punkten kann. Und deswegen sollte man erst recht sehen, dass man hier aktiv nach vorne geht und auch vielleicht mehr bietet, als die Transparenzverordnung jetzt von einem fordert.

Wenn die Transparenzverordnung dann eingeführt worden ist, sich die Makler damit vertraut gemacht und ihre Kunden auf die jeweiligen Risiken hingewiesen haben: War's das dann soweit mit der Regulierung für den Vertrieb und die Beratung von nachhaltigen Produkten?

Norman Wirth:  Das war‘s garantiert noch nicht! Wir sind mittendrin in den Anfängen von Regulierungsmaßnahmen. Hier werden ganz große Pakete auf den Weg gebracht, also die Regulierungswelle rollt erst langsam an … das wäre ansonsten auch ein bisschen wenig, muss man klar sagen, hier mit zwei, drei Informationen gegenüber den Kunden und vielleicht im Impressum auf der Webseite. Dann hätte man inhaltlich und um der Sache willen nichts geschafft.

Hier werden noch sogenannte „Technische Regulierungsstandards“ gerade entwickelt und herausgegeben. Wir reden aber auch über eine sogenannte „Taxonomie-Verordnung“, die kommt. Da werden Standards festgelegt zu Produkten und Kapitalanlagen, welche als nachhaltig anzusehen sind und welche eben nicht. Dann wird es auch Auswirkungen geben – das steht ziemlich fest, dass die kommen werden – in den sogenannten Delegiertenverordnungen zu IDD und MiFID 2, also für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, dahingehend, dass hier Pflichten eingeführt werden, z.B. Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden im Beratungsgespräch abzufragen und zu berücksichtigen.

Also, da wird man in Zukunft richtig aktiv auf den Kunden zugehen müssen. Das ist jetzt noch nicht so weit. Aber wir rechnen damit, dass das schon zum 1. Januar 2022 zur Pflicht werden könnte; da erwarten wir in Kürze Entwürfe.

Da kommt auf die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler in Richtung Transparenz und Nachhaltigkeit also noch einiges zu in den kommenden Jahren. Und die Weiterbildung wird wahrscheinlich eine ganz wichtige Rolle spielen?

Norman Wirth:  Die wird eine große Rolle spielen, und da wird es sicherlich diverse Angebote geben. Hochspannend finde ich z.B. was jetzt im dritten Quartal geplant ist: eine richtige Serie von dem Berliner Weiterbildungsinstitut Going Public, gemeinsam mit der Standard Life Versicherung. Das wird zu einem Abschluss führen, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ist ganz spannend, da kann man mal wachbleiben und schauen, ob man daran teilnimmt. Aber es wird sicherlich auch von anderen Anbietern Informationen geben. Es lohnt sich sicherlich, mal hinzugucken, was von dort kommt.

Das Thema Nachhaltigkeit wird also Finanzberater und ihre Kunden auf Dauer beschäftigen, glauben Sie?

Norman Wirth:  Es wird ein Thema sein, dem kann man sich nicht verschließen, dem darf man sich auch nicht verschließen, denke ich. Der Gesetzgeber hat das auf dem Plan und wird, wie gesagt, die Pflichten noch schärfen und statuieren. Wir reden über ein gesamtgesellschaftliches und weltpolitisches Thema. Die UNO hat einen Nachhaltigkeitsplan 2030 herausgebracht, die EU ähnlich darauf aufsetzend. Das ist etwas, was wirklich Einzug hält in die Köpfe der Kunden, und sollte eben auch in die Köpfe von allen Vermittlern, um da auch einen gewissen Beitrag dazu zu leisten. Und wie gesagt, das ist mit Sicherheit auch eine Chance für guten und für mehr Umsatz.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Wirth!


EU-Transparenzverordnung: „Wenn Nachhaltigkeitsrisiken sichtbar sind, dann sind diese in die Beratung mit einzu­beziehen wie alle anderen ökonomischen Risiken auch“

Die seit dem 10. März geltende neue EU-Transparenzverordnung hält Finanzmarktteilnehmer beschäftigt. Für alle nach Paragraf 34d Gewerbeordnung zugelassenen Versicherungsvermittler in Deutschland gilt es nun, einige Artikel der Verordnung zu beachten und entsprechende Inhalte auf ihrer Unternehmens-Website zu veröffentlichen. Um welche Artikel es sich genau handelt, warum das Thema Nachhaltigkeit mit der Transparenzverordnung noch lange nicht beendet ist und welche Rolle dabei Tulpenfelder in Holland spielen, erläutert Marco Gietz, Syndikus bei Standard Life Deutschland und Fachanwalt für Steuer- und Versicherungsrecht, im folgenden Interview.

Interview lesen

Herr Gietz, wir unterhalten uns über die EU-Transparenzverordnung, die seit wenigen Tagen gilt. Die Frage, die von vielen Teilnehmern im gemeinsamen Webinar von Standard Life und dem Maklerverband AfW gestellt worden ist und die immer wieder auftaucht, lautet: Müssen Versicherungsvermittler seit dem 10. März das Thema ESG in Beratungsgesprächen mit Kunden aktiv ansprechen?

Marco Gietz:Das ist in der Tat eine Frage, die immer wieder zu hören ist, und darauf gibt es ein (fast) klares „Nein“. Stand jetzt, nach Inkrafttreten der Transparenzverordnung, gibt es noch keine Pflicht, das Thema Nachhaltigkeit jedenfalls in der Form anzusprechen, dass der Vermittler beispielsweise die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden explizit erfragt und sich in der Beratung danach auch richtet. Diese Pflicht wird voraussichtlich in der Zukunft eingeführt werden durch die Änderung der delegierten Verordnung zur Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive), mit der eher im zweiten Quartal 2022 zu rechnen ist. Dann wird es voraussichtlich eine Pflicht geben, entsprechende Nachhaltigkeitspräferenzen zu erfragen und in der Beratung zu berücksichtigen, heißt es.

 

Der Vermittler muss also noch nichts in puncto ESG tun?

Marco Gietz: Was natürlich jetzt bereits gilt, ist: Wenn der Kunde von sich aus Angaben dazu macht und den Vermittler darüber informiert, dass er gerne teilweise, überwiegend oder gar ausschließlich nachhaltige Fonds in seiner Kapitalanlage hätte, dann ist der Vermittler verpflichtet, im Rahmen der Angemessenheitsprüfung dies auch zu berücksichtigen und darf ihm stattdessen nicht einfach ungefragt nicht-nachhaltige Fonds empfehlen.

 

In der Diskussion um die EU-Transparenzverordnung taucht immer wieder dieser Begriff der „Nachhaltigkeitsrisiken" im Unterschied zu Risiken des Investments für die Umwelt auf. Was ist da was?

Marco Gietz:Ein weiterer Punkt, der letztlich eine Selbstverständlichkeit ist, den es aber zu erwähnen gilt, sind die sogenannten „Nachhaltigkeitsrisiken". Dieser Begriff umfasst ökonomische Risiken für das Investment, die aus dem Bereich der Nachhaltigkeit kommen. Es geht also nicht darum, wie sich das Investment auf die Umwelt usw. auswirkt, sondern wie sich Umwelt- oder sonstige Nachhaltigkeitskriterien auf das Investment auswirken. Ob also das Risiko besteht, dass das Investment aufgrund von Umweltereignissen oder gesellschaftlichen Wandlungen im Rahmen der Nachhaltigkeit an Wert verliert? Sollten Sie ausnahmsweise (das wird zugegebenermaßen selten vorkommen) einmal eine Kapitalanlage haben, bei der der Anbieter sagt: „Hier bestehen relevante Risiken für das Investment, wenn das alles so weitergeht", sind Sie natürlich verpflichtet, den Kunden auf diese Risiken hinzuweisen. Das ist letztlich nichts anderes als ein Währungsrisiko, ein Equity-Risiko, ein Klumpenrisiko, ein Zinsrisiko usw.

 

Wie kann ich mir als ein Anleger solch ein Nachhaltigkeitsrisiko vorstellen?

Marco Gietz:Bildlich gesprochen: Sie investieren als Fonds oder als sonstiger Anbieter in ein Tulpenfeld in Holland. Das Tulpenfeld liegt zwei Meter unter dem Meeresspiegel und ist durch einen Deich vor der Nordsee geschützt. Wenn nun die Klimaerwärmung zu einem weiteren Anstieg des Meeresspiegels führt, der gegebenenfalls über den Deich steigt, dann wird dieses Tulpenfeld in Holland überflutet und damit – so nehme ich als Nicht-Florist an – wertlos werden. Dies wäre ein typisches Nachhaltigkeitsrisiko aus dem Bereich der Umweltrisiken.

 

Und der Vermittler müsste dem Kunden in so einem Fall sagen: „Lieber Kunde, überleg' dir gut, ob du das machen willst, weil es da Nachhaltigkeitsrisiken gibt."

Marco Gietz:Genau. Wenn er jetzt beispielsweise explizit ein Investment in ein Tulpenfeld oder aber einen Fonds empfiehlt, der beispielsweise in seinen Risiko-Offenlegungen darauf hinweist: „Lieber Investor, wir investieren hauptsächlich in Tulpenfelder in Holland, und es besteht das und das Risiko", dann müsste der Vermittler seinen Kunden auf diese Risiken hinweisen.

 

Soll also heißen: Die Vermittler müssen das Thema noch nicht aktiv ansprechen. Sie sind aber sehr wohl gehalten, ihre Kunden doch darauf hinzuweisen, gerade wenn es um solche Nachhaltigkeitsrisiken geht.

Marco Gietz:Wenn solche Nachhaltigkeitsrisiken sichtbar sind, dann ist auf diese hinzuweisen, und diese sind genauso in die Beratung mit einzubeziehen wie alle anderen ökonomischen Risiken auch.

 

Wen betrifft die Verordnung denn jetzt genau?

Marco Gietz: Die Verordnung betrifft in erster Linie die Produktgeber, die als sogenannte „Finanzmarktteilnehmer" genannt sind. Aber ein ganz wichtiger Punkt sind eben auch die sogenannten „Finanzberater“. Da sind, nach der Definition, ganz klar diejenigen Vermittler genannt, die Versicherungsanlageprodukte, die sogenannten IBIPs, vermitteln. Das sind in Deutschland die nach §34d Gewerbeordnung zugelassenen Versicherungsvermittler.

Was in der Verordnung nicht explizit genannt und deswegen etwas unklar ist, das sind die Finanzanlagenvermittler nach §34f der Gewerbeordnung. Diese sind in Deutschland ein bisschen ein Sonderweg, da Deutschland von der Ausnahmevorschrift der MiFID Gebrauch gemacht hat und diese Vermittlungen ohne Zulassung als Wertpapierfirma erlaubt. Jetzt ist die Frage: War das dem europäischen Gesetzgeber bei Verfassung der Offenlegungsverordnung nicht bewusst, dass es in Deutschland einen solchen Sonderweg gibt und hat er deshalb vergessen, diese Vermittler mit aufzunehmen? Oder war es tatsächlich gewollt, diese aus dem Anwendungsbereich herauszulassen?

Dazu gibt es eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums, die besagt: Die 34f-Vermittler sind nicht in der Verordnung genannt, also ist die Verordnung auch nicht für sie anwendbar. Jedoch ist für die Auslegung europäischen Rechts nun mal nicht das Bundesfinanzministerium in letzter Instanz zuständig. Insofern gibt es Verbände wie den AfW, der ja neben den Versicherungsmaklern auch die Finanzanlagenvermittler vertritt und der durchaus empfiehlt, dass auch die 34f-Vermittler die Vorgaben der Verordnung (freiwillig) erfüllen mögen, um hier kein Risiko einzugehen.

Denn man muss ja sagen, das ganze Nachhaltigkeitsthema ja für den Vermittler nicht nur regulatorisch und nicht nur lästige Pflicht, sondern es ist schlicht auch eine Chance, sein Geschäft zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten.

 

Wie können die Vermittler die rechtlichen Anforderungen der EU-Transparenzverordnung am besten erfüllen? Da gibt's spezielle Artikel, die für sie relevant sind.

Marco Gietz:Die Vermittler haben Pflichten nach den Artikeln 3 bis 6 der Offenlegungsverordnung zu erfüllen. Und davon sind es die Artikel 3 bis 5, die Veröffentlichungen auf der Website des Unternehmens erfordern. Sollten Sie keine Internetseite haben, dann sind die ganzen Pflichten nach Artikel 3 bis 5 der Verordnung für den Vermittler nicht anwendbar. Es gibt weder eine Pflicht, eine Internetseite zu erstellen, noch, alternativ diese Informationen beispielsweise auf Papier vorzuhalten.

 

… aber wie realistisch ist das denn heutzutage noch?

Marco Gietz:Jedenfalls kam in den Webinaren, die wir gehalten haben, ab und an mal die Frage: „Wie sieht es aus, wenn man keine Internetseite hat?" Das scheint es tatsächlich noch zu geben; ich ahne aber, dass das die absolute Ausnahme sein dürfte.

 

Worum geht es genau in diesen Artikeln 3 bis 6, die im Wesentlichen für die Versicherungsvermittler in Frage kommen?

Marco Gietz:Da betrifft der Artikel 3 den Umgang des Vermittlers mit den schon benannten Nachhaltigkeitsrisiken, wie der Vermittler im Rahmen seiner Beratung darauf eingeht, inwiefern Nachhaltigkeitsrisiken vorliegen, also tatsächliche Risiken für das Investment existieren. Da wird sich der Vermittler auf die Angaben des Produktanbieters stützen müssen; und das sollte tatsächlich so auch in die Beschreibung seiner Vorgehensweise mit einfließen.

Der Artikel 4 betrifft genau das Umgekehrte. Der spricht nämlich von „nachteiligen Auswirkungen des Investments auf Nachhaltigkeitsfaktoren". Also nicht davon, wie sich die Umwelt und sonstige Nachhaltigkeitsfaktoren auf mein Investment auswirken, sondern wie mein Investment sich auf die Umwelt und die anderen Nachhaltigkeitsfaktoren auswirkt. Hier besteht nicht zwingend die Pflicht, dass diese Faktoren berücksichtigt werden, sondern es gibt den sogenannten „comply or explain"-Ansatz. Man muss also entweder diese Auswirkungen berücksichtigen oder erklären, warum man dies nicht tut. Beispielsweise, weil zurzeit einfach bei vielen Produkten entsprechende Angaben nur sehr rudimentär vorhanden sind.

In Artikel 5 geht es darum, wie die Vergütungspolitik des Vermittlers mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang zu bringen ist. Ob er also erstens selbst eine höhere Provision erhält oder aber zweitens eine höhere Vergütung an seine Mitarbeiter zahlt, wenn nachhaltige oder aber nicht-nachhaltige Produkte vertrieben werden. Hier macht die Verordnung keine Vorgaben, dass oder in welcher Form dies zu berücksichtigen ist, sondern nur, dass diese offenzulegen ist. Aber natürlich ist das Verbot von Fehlanreizen in der Vergütung zu berücksichtigen. Es wird wahrscheinlich problematisch sein, wenn jemand sagt: Ich zahle oder empfange eine höhere Vergütung, wenn ich explizit nicht-nachhaltige Produkte vertreibe ...

 

Und worum geht's dann in dem Artikel 6, für den man keine Webseite braucht?

Marco Gietz:Der Artikel 6 der Offenlegungsverordnung betrifft die vorvertraglichen Informationen, die dem Kunden zu übermitteln sind. Da ist die gleiche Angabe, die man im Rahmen des Artikels 3 macht (nämlich den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung) – die ist dann nochmal in den vorvertraglichen Informationen zu erteilen. Und zum anderen sind letztlich die produktbezogenen vorvertraglichen Informationen, die Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsrisiken etc. haben, zu erteilen. Letzteres ist für den Vermittler dadurch zu handhaben, dass er die vorvertraglichen Informationen des Produktgebers dem Kunden auch aushändigt und sich den Empfang quittieren lässt. Die entsprechenden Auswirkungen auf das Produkt kann der Vermittler ja nicht aus eigener Anschauung wissen, sondern kann und darf sich da auf die Angaben des Produktgebers verlassen.

 

Also, das ist schon einiges, was da auf die Vermittler zukommt mit der Transparenzverordnung ...

Marco Gietz:Es hört sich, wie so häufig, alles schlimmer an, als es letztlich ist. Es sind ein paar Angaben, welche gemacht werden müssen, die der Vermittler aber auch einem Muster entnehmen kann. Die Verbände, beispielsweise der AfW, mit dem Standard Life zusammenarbeitet, aber auch Votum oder der BVK, halten Musterformulierungen für ihre Mitglieder und (dadurch, dass sie sie auf den Internetseiten veröffentlichen) auch für Nichtmitglieder vor. Insofern hat jeder Vermittler die Chance, sich die Musterformulierungen, die zu diesen Artikeln veröffentlicht worden sind, anzusehen und die für sich passenden herauszusuchen bzw. auf sein Geschäftsmodell anzupassen. Das ist dann tatsächlich gar nicht mehr solch ein großer Aufwand.

 

Welche weiteren ESG-bezogenen Regularien kommen nach der Transparenzverordnung?

Marco Gietz:Da gibt's mehrere Schritte, die noch folgen werden. Das sind zunächst einmal die technischen Regulierungsstandards zur Transparenzverordnung. Darin werden einige der Artikel näher definiert und konkretisiert. Das betrifft im Rahmen der für den Vermittler anwendbaren Artikel im Wesentlichen den Artikel 4 bei den Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese technischen Regulierungsstandards werden voraussichtlich zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Da gibt es seit Februar Entwürfe, die müssen noch vom Europäischen Rat, der Kommission und dem Parlament beschlossen und sodann veröffentlicht werden. Es ist aber davon auszugehen, dass diese zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten werden. Hier sollte man sich also nicht zu sehr darauf ausruhen, dass man alle Vorgaben erfüllt hat, sondern man muss zumindest Augen und Ohren offenhalten.

Dann gibt es noch die sogenannte Taxonomieverordnung. Diese unterscheidet sich von der Offenlegungsverordnung im Wesentlichen darin, dass sie konkrete Vorgaben macht, wann etwas nachhaltig ist. Die Offenlegungsverordnung schreibt vor, zu erläutern, wie man als Produktgeber oder als Vermittler mit dem Thema Nachhaltigkeit umgeht. Sie erteilt aber beispielsweise keine Vorgaben, dass ein Produkt nur dann als nachhaltig vertrieben werden darf, wenn es Kriterium 1, 2 oder 3 erfüllt. Solche Vorgaben wird die Taxonomieverordnung gemeinsam mit ihren technischen Regulierungsstandards machen. Die Taxonomieverordnung ist im Wesentlichen für die Produktgeber relevant. Aber natürlich sollte auch der Vermittler ungefähr wissen, was sie denn besagt, damit er nach Inkrafttreten der entsprechenden Standards der Verordnung das auch in seine Beratung aufnehmen kann.

Die Taxonomieverordnung wird mit ihren technischen Regulierungsstandards gestaffelt in Kraft treten, und zwar zunächst für das Nachhaltigkeitsziel des Klimaschutzes, weil das von der EU als das drängendste angesehen wird, zum 1. Januar 2022. Und für die weiteren Umweltkriterien und die anderen Nachhaltigkeitsfaktoren „Soziales“ und „Unternehmensführung“ gestaffelt nach und nach. Die weiteren Umweltziele werden zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und alles Weitere dann später.

 

War‘s das damit …?

Marco Gietz:Was für die Vermittler auch hoch relevant ist, ist die Änderung der delegierten Verordnungen zu IDD / MiFID II. Und zwar ist geplant, dass die IDD, die Vorgaben zur Versicherungsberatung macht, dahingehend geändert wird, dass die Nachhaltigkeit auch in der Beratung eine konkrete Rolle spielt. Dass nämlich der Vermittler verpflichtet sein wird, explizit die Nachhaltigkeitskriterien des Kunden abzufragen und entsprechend in der Beratung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung zu berücksichtigen.

Insofern wird es ab dann tatsächlich in der Beratung eine große Rolle spielen, inwieweit die einzelnen Kapitalanlagen nachhaltig sind oder nicht. Bei der Änderung zur delegierten Verordnung IDD warten wir täglich auf einen konkreten Entwurf ... Man kann davon ausgehen, dass diese nicht vor dem zweiten Quartal 2022 in Kraft treten wird.

Das Thema „Nachhaltigkeit“ wird uns noch einige Zeit beschäftigen und in Atem halten. Insofern ist es umso wichtiger, auf dem Laufenden zu bleiben und nicht die Hände in den Schoß zu legen und zu sagen: „Jetzt habe ich meine Veröffentlichungen nach Offenlegungsverordnung in die Wege geleitet; ich habe mit dem Thema nichts mehr zu tun." Spätestens, wenn es in die Beratung Einfluss findet, dann wird es ein ganz wichtiges Thema für die Vermittler sein.

 

Welche Hilfe bietet Standard Life den Vermittlern?

Marco Gietz:Zunächst ist natürlich Standard Life als Produktgeber, als sogenannter Finanzmarktteilnehmer, verpflichtet, nach der Offenlegungsverordnung insbesondere im Interesse der Vermittler auch die vorvertraglichen Informationen bereitzustellen. Das tun wir bei Standard Life sowohl auf unserer Website im Fondsfinder – wo wir für jeden Fonds ein sogenanntes ESG-Factsheet bereitstellen, das die fondsspezifischen vorvertraglichen Informationen beinhaltet – als auch in unserer Angebotssoftware.

Wenn Sie in der Angebotssoftware den Prozess durchlaufen, werden Sie automatisch zu jedem Fonds, den Sie dem Kunden empfehlen, dieses ESG-Factsheet finden. Sie können es herunterladen, gemeinsam mit dem Antrag und den übrigen vorvertraglichen Informationen ausdrucken oder in elektronischer Form abspeichern und dem Kunden übergeben. So können Sie Ihre Pflicht, soweit sie produktbezogene Informationen beinhaltet, sehr komfortabel erfüllen.

Daneben bietet Standard Life auf der Website für Vermittler weitere Hintergrundinfos zum Thema Nachhaltigkeit. Wenn Sie sich als Vermittler einmal www.standardlife.de/esg ansehen, werden Sie dort Hinweise zum Thema Nachhaltigkeit finden, wie Sie diese in Ihren Beratungsprozess, aber auch ansonsten in Ihr Unternehmen integrieren können und insofern gut für die Zukunft gerüstet sind.

 

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Gietz.


Machen Sie Ihr Unternehmen nachhaltiger

Nachhaltig handeln muss nicht unbedingt bedeuten, dass man sich einschränkt oder spart. Viele Unternehmen profitieren davon, sich nachhaltiger aufzustellen. Und die Gesellschaft sowieso. Wir haben hier einige Tipps zusammengetragen, die Sie dabei unterstützen können, Ihr Unternehmen nachhaltiger zu machen – und es noch besser für die Zukunft aufzustellen. Auch wir haben diese Reise erst begonnen — und wir haben beschlossen, diesen Weg mit offenen Augen zu gehen. 

Sehen Sie sich in Ihrem Unternehmen um

Oft findet sich im Arbeitsumfeld großes Potenzial für nachhaltiges Handeln: Prüfen Sie zum Beispiel ihre Einkaufsliste. Erfüllen Milch, Kaffee, Tee oder Druckerpapier die Anforderungen? Und: schaffen Sie es vielleicht, die Abfallmenge zu verkleinern?

Wählen Sie nachhaltige Anbieter

Strom, Internet, Bankleistungen: Achten Sie bei der Wahl von Dienstleistungen darauf, dass Sie mit Unternehmen arbeiten, die sich der Nachhaltigkeit verpflichtet haben.

Sparen Sie Energie

Zum Beispiel indem Sie auf LED-Beleuchtung setzen oder indem Sie Ihre Computer ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden.

Sprechen Sie über Ihre Ideen und Erfolge

Fortschritte für die Umwelt und das soziale Miteinander erzielen wir nur gemeinsam. Tauschen Sie sich mit Ihren Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und Kunden zu diesen Themen aus.

Gehen Sie online

Ihr Geschäft ist die Beratung. Da ist der direkte Kontakt von Mensch zu Mensch oft wichtig. Aber Corona hat gezeigt: Viele Termine lassen sich auch sehr gut online umsetzen. Nutzen Sie die Möglichkeit zu Online-Kontakten – und lassen Sie das Auto auch mal stehen.

Fahren Sie energiesparend

Sollten Sie über ein oder mehrere Firmenfahrzeuge verfügen: Prüfen Sie, ob Sie nicht teilweise oder ganz auf Elektrofahrzeuge umsteigen können. So machen Sie beim CO2-Fußabdruck gleich einen großen Sprung in die richtige Richtung.

Informationen nach der Offenlegungsverordnung

Artikel 3 Offenlegungsverordnung

Der Umgang mit Nachhaltigkeitskriterien in unseren Investitionsentscheidungen

Unsere „Environment, Social, Governance (ESG)”-Ziele

Bei Standard Life glauben wir, dass wir im Sinne unserer Kunden handeln, wenn wir in unserem Investmentprozess ESG-Kriterien berücksichtigen. Deshalb ist die Förderung verantwortungsbewusster Investments eines unserer sechs wichtigen Nachhaltigkeitsversprechen. Sie steht im Mittelpunkt unseres Bestrebens, für unsere Kundinnen und Kunden verbesserte Ergebnisse zu erzielen und ihnen einen Mehrwert zu bieten. Unsere sechs Nachhaltigkeitsversprechen auf einen Blick:

Wir erzielen gute Ergebnisse für unsere Kundinnen und Kunden

Wir richten unseren Fokus auf Produktinnovationen, finanzielle Bildung und digitale Lösungen, um für unsere Kundinnen und Kunden zu einer sicheren finanziellen Zukunft beizutragen.

Wir fördern verantwortungsbewusste Investments

Wir wollen einen entscheidenden Beitrag leisten zur CO2-Reduktion der Kapitalmärkte und zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen, CO2-armen Wirtschaft. Dazu verpflichten wir uns, ESG-Aspekte in unseren Anlageentscheidungsprozess einzubeziehen. Das Ziel: Wir wollen bis 2050 CO2-neutral sein – und das (am Pariser Abkommen orientierte und wissenschaftlich fundierte) Reduktionsziel von 1,5° C erreichen.

Wir reduzieren unsere Auswirkungen auf die Umwelt

Wir verpflichten uns, unsere negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und gute Umweltpraktiken zu fördern. Wir wollen auf betrieblicher Ebene bis 2025 CO2-neutral sein.

Wir investieren in unsere Mitarbeiterschaft und unsere Unternehmenskultur

Wir verpflichten uns, das Zugehörigkeitsgefühl aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, eine wirklich vielfältige Mitarbeiterstruktur zu schaffen und unsere Arbeitsweise an die Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzupassen.

Wir unterstützen unser gesellschaftliches Umfeld

Wir verpflichten uns, drängende gesellschaftliche Themen anzugehen, indem wir unsere Programme für gesellschaftliches Engagement ausbauen.

Wir etablieren eine ethisch korrekte Zusammenarbeit mit unserer Lieferkette

Wir verpflichten uns, mit unseren Lieferanten im Hinblick auf wichtige ökologische und gesellschaftliche Themen, die unsere Lieferkette betreffen, zusammenzuarbeiten.

Wie berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsaspekte bei unseren Investmententscheidungen?

Bei Standard Life übernehmen externe Asset-Manager die gesamte Anlageverwaltung in Bezug auf unser With-Profit- und Rentenversicherungsgeschäft sowie in Bezug auf unser Unternehmensvermögen. Sie sind für die tägliche Anlageverwaltung verantwortlich. Standard Life gibt ihnen die Anforderungen und Erwartungen vor, die wir an die Fondsziele auch bezüglich Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien haben. Informationen darüber, wie Nachhaltigkeit in die Verwaltung der speziell von Ihnen gewählten fondsgebundenen Anlageoption einfließt, können Sie dem entsprechenden ESG-Factsheet entnehmen.

Wir achten auf ESG-Integration

ESG-Integration ist ein Ansatz, der die Auswirkungen von ESG-Risiken und -Themen auf Unternehmen und deren Performance identifiziert und quantifiziert. Bei Standard Life glauben wir, dass wir im Sinne unserer Kunden handeln, wenn wir in unserem Investmentprozess ESG-Kriterien berücksichtigen. Für unsere Asset-Manager bedeutet das: Sie müssen die von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren (United Nations Principles of Responsible Investment – UN PRI) unterzeichnet haben. Außerdem müssen sie

über die notwendigen Ressourcen und operativen Strukturen verfügen, um ESG-Überlegungen in ihre Anlage- und Entscheidungsprozesse einbeziehen zu können. ESG-Faktoren werden auch in unseren Anlagerahmenbedingungen berücksichtigt, etwa bei der Gestaltung der Anlagestrategien und -praxis sowie bei der laufenden Überprüfung und Berichterstattung.

Wir berücksichtigen ESG-Risiken

Mit jedem Investment sind Risiken verbunden, die in Investmententscheidungen einfließen. Das Kriterium Risiko bietet die Möglichkeit, die Unsicherheit zu messen, mit der ein Investment die Rendite erzielt, die ein Anleger möglicherweise erwarten würde. Risiken können von vielen Faktoren ausgehen, zum Beispiel von wirtschaftlichen, politischen, marktbezogenen oder eben ESG-Faktoren. Allgemein sind „ESG-Risiken“ oder „Nachhaltigkeitsrisiken“ Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten sich negativ auf den Wert des Investments auswirken könnte. Konkret können sie sich zum Beispiel auf den Klimawandel, auf Umweltmanagementpraktiken, Menschenrechtsfragen oder Vorgehensweisen zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption beziehen.

Wir definieren Ausschlusskriterien

Unsere aktuellen Portfolios schließen Streumunition, Antipersonenminen und andere kontroverse Waffen aus. Mit der Weiterentwicklung unserer Bemühungen um mehr Nachhaltigkeit werden sich auch unsere Ausschlusskriterien weiterentwickeln. Alle Vorschläge für künftige Ausschlüsse unterliegen standardmäßigen Kontrollverfahren und werden auf Basis unserer Verantwortlichkeiten bewertet.

Wir nutzen Aufsicht und Due Diligence

Die Beobachtung und das Management der ESG-Chancen und -Risiken liegt bei unseren Asset-Managern. Sie sind Bestandteil ihres Prozesses und sollen sicherstellen, dass verantwortungsbewusste Investmententscheidungen getroffen werden. Standard Life verfügt allerdings über einen Kontrollrahmen zur Überwachung der Asset-Management-Aktivitäten. Dieser beinhaltet eine jährliche Due-Diligence-Prüfung, um zu bewerten, wie verantwortungsbewusste Investmentprozesse erreicht werden.

Bei unseren aktuellen Asset Managern führen wir eine jährliche ESG-Due-Diligence-Prüfung durch, um zu bewerten, wie verantwortungsbewusst sie investieren. Bestandteil des Bewertungsprozesses ist die genaue Überprüfung aller Prozesse, mit denen sie verantwortungsbewusste Investments sicherstellen. Zudem beteiligen wir uns an der Planung und Umsetzung ihrer verantwortungsbewussten Investments.

Alle potenziellen Asset-Manager werden von uns einer sorgfältigen ersten Due-Diligence-Prüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entsprechen und für die Verwaltung von Fonds geeignet sind. Dabei bewerten wir ihre Investmentprozesse, ihre Jahresberichte und ihre Geschäftsstruktur. Darüber hinaus prüfen wir, ob sie die Bestimmungen der Aufsichtsbehörden und Branchengremien, einschließlich der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren, einhalten.

Standard Life verlangt regelmäßige Berichte über die Aktivitäten der externen Asset-Manager. Wenn sich aus der Überprüfung und aus Berichten ein unzureichendes Verhalten unserer Asset-Manager in Bezug auf verantwortungsbewusste Investments ergibt, fließt dies in unseren Prozess zur Asset-Manager-Auswahl sowie in unseren Due-Diligence-Prozess ein. Wenn die Asset-Manager, die eigenverantwortlich Entscheidungen für uns treffen, unseren Standards für verantwortungsbewusste Investments nicht gerecht werden, suchen wir zunächst proaktiv das Gespräch, um schnelle Verbesserungen anzustreben. Sollte dies nicht zu Verbesserungen führen, beenden wir die Zusammenarbeit.

Die verschiedenen Aspekte unseres ESG-Due-Diligence-Prozesses auf einen Blick

  • Integration von ESG-Faktoren in den Investmentprozess
  • Mitgliedschaft in globalen Foren und Investorengruppen
  • Stewardship-Politik, das heißt aktive Einflussnahme auf Unternehmen, in die investiert wird einschließlich Wahrnehmung von Vertretungsstimmrechten auf Hauptversammlungen („Proxy Voting“)
  • Unternehmensführung, laufende Beobachtung und Berichterstattung
  • Bewusstsein für die (aufsichts-)rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Mitarbeiterkompetenz und Unternehmenskultur

Wir gehen davon aus, dass sich unser Ansatz einhergehend mit Veränderungen im geschäftlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Umfeld weiterentwickeln wird.

Artikel 4 Offenlegungsverordnung

Als Unternehmen mit langfristigen Vermögenswerten sind wir bei Standard Life Versicherung als Teil des Phoenix Konzerns bestrebt, für unsere Versicherungsnehmer und Aktionäre verantwortungsbewusst zu investieren. Wir verpflichten uns, ESG-Aspekte (Environmental/Social and Governance) in unseren Investmententscheidungsprozess einzubeziehen. Wir wollen einen entscheidenden Beitrag leisten zur CO2-Reduktion der Kapitalmärkte und zur Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen, CO2-armen Wirtschaft. Als Teil der Phoenix Group hält sich Standard Life International an die entwickelte Investmentphilosophie und den aufgestellten Investmentprozess.  
 

Unsere Fokusbereiche

STRATEGIE UND STEUERUNG

Wir arbeiten mit unseren führenden Asset-Management-Partnern zusammen, um den Erwartungen unserer Kundinnen und Kunden sowie anderer Anspruchsgruppen gerecht zu werden. Im Aktionärs- und Versicherungsnehmerbereich erhöhen wir im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen unser Investment in Vermögenswerte, die zu einer nachhaltigen Welt beitragen.

2020 haben wir die von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren („UN PRI“) unterzeichnet. Dies verdeutlicht die Verpflichtung der Gruppe zur Einbeziehung von ESG-Faktoren bei Investmententscheidungen und Beteiligungen. Die UN PRI stellen die weltweit führende Investoreninitiative für verantwortliches Investieren dar. Ziel der Initiative ist es, die Bedeutung von ESG-Faktoren in Bezug auf Investments zu verstehen und ihr internationales Netzwerk von Unterzeichnern aus dem Investorenbereich bei der Einbeziehung dieser Faktoren in ihre Investment- und Beteiligungsentscheidungen zu unterstützen.

Die Entwicklung, Umsetzung und Überwachung unserer Philosophie für verantwortliches Investieren wird von unserem Investment Committee oder auch Investmentausschuss gesteuert. Unsere Investmentphilosophie wird mindestens einmal jährlich oder bei Bedarf auch häufiger aktualisiert. Um sicherzustellen, dass das verantwortliche Investieren mit der erforderlichen Aufmerksamkeit behandelt wird, gibt es ein separates Managementgremium, das ESG-bezogene Risiken und Chancen über alle Portfolios hinweg überprüft. Diese Arbeitsgruppe berichtet an den Investmentausschuss und den Nachhaltigkeitsausschuss auf Konzernebene (Group Board Sustainability Committee).

 

INTEGRIERTES ESG-MANAGEMENT

Die Berücksichtigung von ESG-Faktoren in unseren Investmentprozessen wird von uns kontinuierlich überprüft und verbessert. Dazu beziehen wir die besten Datenanalysen und Fähigkeiten ein, die uns bei diesem Prozess unterstützen.

Wir arbeiten mit einem Netzwerk von Asset-Management-Partnern zusammen, die alle die UN PRI sowie den britischen Stewardship Code, der Verhaltensregeln für institutionelle Anleger beinhaltet, unterzeichnet haben. Eine anfängliche Due-Diligence-Überprüfung (im Folgenden die Kriterien) sowie die laufende Überwachung sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Vermögenswerte im Einklang mit der Philosophie und den Erwartungen der Gruppe verwaltet werden. Alle unsere Asset-Management-Partner müssen unseren Ansatz für verantwortliches Investieren umsetzen und ESG-Überlegungen in ihre Investmentprozesse einbeziehen.

Wir verfügen über ein erfahrenes Team, das speziell für die Bewertung von Asset-Managern zuständig ist. Wir arbeiten mit externen Beratern zusammen, die uns dabei unterstützen, die Prozesse für verantwortliches Investieren bei unseren Asset-Management-Partnern auszuwählen und zu überwachen. Wir beabsichtigen, diese Aktivitäten selbst fortzuführen und weiter zu vertiefen.

Im Rahmen der Bewertung stellen wir förmliche Anfragen, um die notwendigen Informationen sammeln zu können. Wir prüfen nicht nur die Richtlinien und Rahmenbedingungen der Asset-Management-Partner, sondern bewerten auch die Faktoren, die deren Umsetzung beeinflussen. Anschließend werden die Ergebnisse unseren Steuerungsgremien vorgelegt. Partner, die unsere Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden aufgefordert, innerhalb vereinbarter Fristen entsprechende Verbesserungen vorzunehmen, andernfalls kann es zu einer Beendigung oder Kündigung des Mandats kommen.

 

STEWARDSHIP-AKTIVITÄTEN

Sogenannte Stewardship-Aktivitäten, also die aktive Einflussnahme auf Unternehmen, in die wir investieren, sind entscheidend, um unsere Ziele zu erreichen und unserer Verpflichtung zur CO2-Neutralität nachzukommen. Als Unternehmen mit einem großen Investmentvolumen sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und verfolgen einen „Engagement first“-Ansatz, der bedeutet, dass das Engagement bei uns an erster Stelle steht, mit dem Ziel, unsere Einflussposition zu nutzen, um Veränderungen herbeizuführen. Sollte unser Einfluss allerdings keine Verbesserung der Situation zur Folge haben, werden wir unser Kapital in letzter Konsequenz zurückziehen.

In Bezug auf Fonds und Portfolios, für die wir die Investmentstrategie und -richtlinien festlegen, delegieren wir die Zuständigkeit an unsere Asset-Management-Partner, das heißt, sie sind dafür zuständig, das Engagement der Aktionäre in die Investmentmanagement- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Im Rahmen des Prozesses zur Auswahl unserer Asset-Manager berücksichtigen wir ihre Fähigkeit, in unserem Namen abzustimmen. Diese Verantwortung wird ihnen ebenfalls in dem zwischen ihnen und uns geschlossenen Vertrag offiziell übertragen.

Zu den delegierten Stewardship-Verantwortlichkeiten gehören:

  • Überwachung von Beschlüssen und Sicherstellung, dass die Stimmrechte im Einklang mit den Investmentzielen ausgeübt werden
    • Engagierter Dialog mit Unternehmen, in die sie investieren, und Überwachung dieser Unternehmen in Bezug auf relevante Angelegenheiten
    • Kapitalstruktur
    • Corporate Governance, Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt
    • Bei Bedarf Eskalation von Aktivitäten an die Geschäftsführung der Unternehmen, in die sie investieren
    • Gemeinsame Maßnahmen mit anderen Anlegern und Aktionären, einschließlich Kommunikation mit diesen, wenn sinnvoll und erforderlich.

Stewardship in der Praxis

Unsere Asset-Management-Partner sind bestrebt, stellvertretend für uns unseren Einfluss als bedeutender Investor zu nutzen, um Fortschritte zu erzielen. In Fällen, in denen unsere Standards nicht erfüllt werden, halten wir es als verantwortungsvoller Verwalter des Kapitals unserer Kunden nicht nur für angebracht, unser Kapital zurückzuziehen, dieses Vorgehen steht auch im Einklang mit unserem Ziel, bessere Ergebnisse für unsere Investments sicherzustellen. Folgendes Beispiel aus dem Jahr 2020 zeigt, wie einer unserer Asset-Manager seine Stewardship-Funktion wahrgenommen hat:

Die Boohoo Group plc ist ein Online-Modehändler mit Sitz in Großbritannien. Als Reaktion auf Vorwürfe bezüglich Sklaverei und schlechter Arbeitsbedingungen in Boohoos Lieferkette hat unser Asset-Management-Partner abrdn das Kapital aus unseren verantwortungsvollen Investmentfonds aus diesem Unternehmen zurückkgezogen. Nach mehreren Gesprächen mit der Unternehmensleitung von Boohoo war unser Asset-Manager der Ansicht, dass die Reaktion in Bezug auf Umfang, Pünktlichkeit und Ernsthaftigkeit unzureichend war und hat infolgedessen diese Entscheidung getroffen.

 

DEKARBONISIERUNG UNSERES INVESTMENTPORTFOLIOS

Wir haben uns verpflichtet, unser Investmentportfolio zu dekarbonisieren, also die damit verbundenen CO2-Emissionen zu reduzieren, und bis 2050 treibhausgasneutral zu sein. Um dies zu erreichen, wollen wir aktiv mit Bündnissen, Initiativen und politischen Entscheidungsträgern im Bereich Dekarbonisierung in Dialog treten. Darüber hinaus wollen wir unsere internen Fähigkeiten ausbauen. Dazu erwerben und entwickeln wir Portfolio-Analyse-Tools, die den best-in-class Ansatz verfolgen und sowohl physische als auch übergangsrelevante Risiken berücksichtigen.

Dies steht im Einklang mit dem Ziel, die globale Erwärmung auf nicht mehr als 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu beschränken und entspricht dem Pariser Abkommen und der Verpflichtung der britischen Regierung.

Wir sind uns bewusst, dass bei der Erreichung dieses Ziels viele Faktoren eine Rolle spielen. Unser unmittelbarer Fokus liegt auf unseren Aktien- und liquiden Kreditportfolios.

Weitere Informationen darüber, wie wir verantwortungsbewusste Investments fördern, finden Sie im Phoenix Group Sustainability Report 2020 (in englischer Sprache).

Artikel 5 Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeit steht als wichtige strategische Priorität im Mittelpunkt unseres Geschäfts. Wir richten unsere Leistungsziele an unseren gemeinsamen Zielen als Phoenix Group aus. Unsere Zielvorgaben sind eng mit diesen gemeinsamen Zielen verbunden: Wir wollen eine kundenorientierte, zweckgerichtete Unternehmensgruppe sein, welche von vielfältigen und fähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt wird, die alle durch gemeinsame Werte verbunden sind.

Bonussystem, Vergütungsstrategie und Best Practice sind etabliert und werden regelmäßig von einem Vergütungsgremium, dem Remuneration Committee, in Bezug auf von der Geschäftsleitung genehmigte Richtlinien überprüft. Die Vergütung muss entsprechend wettbewerbsfähig sein, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren, zu binden und zu gewinnen.

Die Leistungskennzahlen unseres jährlichen Incentive-Plans (Annual Incentive Plan) basieren auf der Erreichung strategischer (inklusive nachhaltigkeitsbezogener), persönlicher und geschäftlicher Leistungsziele. Darüber hinaus bieten wir langfristige Incentive-Pläne über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren für Führungskräfte auf Geschäfts- und Konzernleitungsebene. Dies trägt dazu dabei, dass wir den „besten Arbeitsplatz bieten, den unsere Kolleginnen und Kollegen je hatten“, was für das Erreichen unseres Nachhaltigkeitsziels von zentraler Bedeutung ist.

Bleiben Sie in Sachen ESG auf dem Laufenden

„Nachhaltigkeit ist komplexer und vernetzter,
als es im ersten Anschein wirkt“

In dem Umfang, in dem Nachhaltigkeit eine immer wichtigere Rolle in der Vermögens­anlage und bei Lebensversicherungen spielt, wächst der Bedarf der Vermittler nach fachlicher Schulung zu diesem Thema. Dieser Bedarf hat mit der Einführung der EU-Transparenzverordnung Anfang März noch zugenommen. Die Berliner Akademie für Finanzberatung GOING PUBLIC! AG und Standard Life Deutschland starten deshalb Anfang Juli ein mehrwöchiges Online-Seminar, das die Teilnehmer zum Fachmann bzw. zur Fachfrau für nachhaltige Geldanlage weiterbildet.* Welche Inhalte in dem Seminar konkret vermittelt werden, wie schwierig es ist, nachhaltige Investments im Kundeninteresse zu identifizieren, und warum Nachhaltigkeit auch für jeden Maklerbetrieb immer wichtiger wird – darüber sprachen wir mit Dr. Wolfgang Kuckertz, Vorstand von Going Public, und Matthias Pendl, Distribution Manager bei Standard Life.

Zum Interview

ESG und Nachhaltigkeit sind momentan in aller Munde, man kommt um das Thema gar nicht herum, wenn es um die Vermögensanlage und um Versicherungen geht. Aber was verstehen aus Ihrer Sicht Kunden unter „Nachhaltigkeit"?

Dr. Wolfgang Kuckertz: Die erste Assoziation, die den meisten erst einmal kommt, ist: „Nachhaltigkeit – das hat etwas mit Grün zu tun, etwas mit Ökologie, mit CO2, mit keinem Plastik in den Meeren.“ Und sicher: Das ist Nachhaltigkeit, das gehört ganz klar mit dazu. Wenn man aber überlegt, wo das eigentlich herkommt, dann heißt Nachhaltigkeit: Ich möchte etwas für spätere Zeiten oder spätere Generationen bereithalten, dass das eben nachhält für die Zukunft.

… und was verstehen die Versicherungsmakler unter Nachhaltigkeit?

Matthias Pendl: Vor einigen Wochen hätte ich wahrscheinlich, ähnlich wie Dr. Kuckertz, auch gesagt: Die Makler sehen es wie ihre Kunden. Also, das Thema ist „grün“ belegt; hat etwas mit Ökologie zu tun. Aber da hat sich viel getan.

In den letzten Monaten ist ja unter anderem die Transparenzverordnung in Kraft getreten. Seitdem ist die Sensibilität auf dieses Thema bei Maklern enorm gestiegen. Das Interesse ist dadurch auch gestiegen, und das hat nicht nur die regulatorischen Gründe, sondern viele Makler haben auch verstanden, dass es notwendig ist, sich selbst damit auseinanderzusetzen, um Kunden auch entsprechend professionell beraten zu können. Und darin sehen viele Makler inzwischen tatsächlich eine Chance für die Zukunft.

Wie sehen Sie als Going Public das Thema?

Kuckertz: Wir gehen in der Definition über diese normale Nachhaltigkeit hinaus, indem wir sagen: „Okay, Nachhaltigkeit – da gehören eben auch Aspekte dazu wie nachhaltiges Wirtschaften aus Unternehmenssicht.“ Also auch, dass das Unternehmen in einigen Jahren noch existiert, noch Erträge erwirtschaften und die Menschen ernähren kann, die für das Unternehmen arbeiten. Das zählt genauso zur Nachhaltigkeit, so dass ich tatsächlich Rücksicht nehme auf zukünftige Generationen vor dem Hintergrund der Ökologie, der Ökonomie und des Sozialwesens. Und das sind auch die drei Säulen der Nachhaltigkeit: Ökologie, Ökonomie und Soziales. Insofern ist die Ökologie wahrscheinlich die wichtigste, aber nur eine der Komponenten für Nachhaltigkeit.

Wie spielt Ökonomie in die Nachhaltigkeit mit herein?

Kuckertz: Die erste Assoziation ist: Nachhaltigkeit = grün. Insofern ist es erklärungsbedürftig. Und die Bedeutung ist wichtig, wenn wir auch über „grün“ reden. Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Thema, das man sich aber auch leisten können muss. Wenn wir uns z.B. Gesellschaften angucken, die sozial schwieriger oder auch ökonomisch deutlich schlechter gestellt sind als wir – wo man quasi heute nicht weiß, wovon man morgen satt werden kann –, dann ist Nachhaltigkeit im ökologischen Sinne für die ein Luxusgut, das sie sich nicht leisten können. Insofern: Wenn ich ökologische Nachhaltigkeit haben möchte, brauche ich ökonomische Stabilität, d. h. das eine geht ohne das andere überhaupt nicht. Aber das ist erklärungsbedürftig.

Das ist auch eine wichtige Botschaft: Alles, was Nachhaltigkeit betrifft, ist nicht selbstverständlich. Der erste Blick darauf, der wirkt immer relativ einfach. Wenn man genauer hinschaut, ist es eben doch komplexer und deutlich vernetzter.

Going Public und Standard Life bieten ein neues Weiterbildungsseminar für Makler zum Thema Nachhaltigkeit an. Wie greifen Sie diese Komplexität in dem Seminar auf?

Kuckertz: Anlass und Treiber für die Seminarreihe* ist erstmal, dass über nachhaltige Geldanlagen nachgedacht wird. Makler und Vermittler gehen an ihre Kunden, und die Kunden sagen: „Wenn ich Geld investiere, dann möchte ich gerne, dass das nicht in Rüstungsunternehmen landet. Ich möchte nicht, dass damit die Umwelt zerstört wird. Ich möchte, dass es nachhaltig investiert wird." Das war der Ausgangspunkt.

Der nächste Schritt war zu überlegen: Okay, wenn wir über nachhaltige Geldanlage reden, ist es dann nicht auch notwendig, dass derjenige, der die Geldanlage vermittelt, sich selbst über die eigene Nachhaltigkeit Gedanken macht? Eben über das Thema Stabilität des Unternehmens, rechtskonformes Handeln des Unternehmens, soziale Verantwortung des Unternehmens und so weiter.

Wir glauben, dass auch hier ein Zusammenspiel da ist. Und das findet sich in der Schulungsreihe wieder. Das heißt, der erste Baustein ...oder die ersten beiden Bausteine … kümmern sich um die nachhaltige Geldanlage. Also, wie bewerte ich Investments in Bezug auf die Nachhaltigkeit? Der zweite Baustein prüft dann die Nachhaltigkeit im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeitim eigenen Unternehmen. Und dann ist da auch die Nachhaltigkeit in Bezug auf das nachhaltige ökonomische Wirtschaften im Unternehmen mit integriert.

Das wird mit aufgenommen im Schulungsprogramm, sodass daraus tatsächlich ein Paket wird. Das ist komplex, das ist hochspannend miteinander vernetzt. Es ist gar nicht so umfangreich, wie das im ersten Moment klingt, weil viele Themen doch schon von vielen Seiten beleuchtet wurden. Aber man muss sich alle mal im Zusammenhang anschauen.

Ich greife jetzt mal den ersten Punkt auf, den Sie genannt haben – die nachhaltige Geldanlage als Seminarinhalt. Wo liegt denn da die Herausforderung für die Makler? Ich meine, es gibt doch ausreichend grüne Zertifikate, es gibt Versicherungen ...

Kuckertz: Da gibt es eine ganze Menge. Jetzt habe ich gehört, dass es Bestrebungen auf Seiten der Bundesregierung gibt, auch eine Ampel einzuführen, also „rot-gelb-grün" für nachhaltige Investments. Das ist doch sehr stark simplifiziert ...

Ein Problem beispielsweise ist, wenn ich ein Unternehmen kaufe, das CO2-neutral, das grün aufgestellt ist. Allein schon aufgrund des Unternehmenszwecks kann das sein, dass das eben überhaupt nicht in die Versuchung kommt, CO2 belastend zu arbeiten. Dann verbessert sich die Welt ja nicht ein Stück, nur weil ich dieses Unternehmen gekauft habe!

Die Welt verbessert sich eigentlich dann, wenn ich Unternehmen kaufe, die in die Verbesserung der Situation investieren.Das heißt, wenn ich Unternehmen in mein Portfolio erwerbe, die derzeit nicht sauber im Sinne der Ökologie arbeiten, aber vorhaben, sich in diese Richtung zu entwickeln und Investments in diese Richtung zu betreiben. Dann verbessert sich die Welt, dann tue ich etwas Positives. D. h. es kann durchaus sinnvoll sein, „dreckige" Unternehmen zu kaufen, die aber die Zielsetzung haben, saubere Unternehmen zu werden.

Und daran erkennt man schon, dass es ziemlich schwer ist, das tatsächlich zu beurteilen. Wenn ich etwas bewirken will, dann mache ich dieses – man nennt es Englisch „Impact Finance" –, also dieses Investment, das etwas bewirkt. Das finde ich schwierig, einfach durch eine rot-gelb-grüne Ampel darzustellen.

Herr Pendl, sehen Sie das als Produktgeber, als Versicherer genauso?

Pendl: Ja, Herr Dr. Kuckertz hat die Definitionsprobleme angesprochen, und das ist auch aus unserer Sicht so. Viele Makler fragen uns natürlich: Wie definieren sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Artikeln – Artikel 6, Artikel 8, Artikel 9? Das ist gar nicht so einfach momentan. Da bin ich auch der Meinung, dass wir diese Herausforderungen ohne den Gesetzgeber gar nicht meistern können. Aber da kommt ja auch noch Einiges; es soll noch konkretere Regelungen geben zu der Definition, zu den einzelnen Anforderungen.

Ein weiteres Thema ist natürlich, dass es heute noch gar keine unabhängigen – zumindest noch keine aussagekräftigen, unabhängigen – Siegel gibt. Die werden auch noch kommen. Das wird die Herausforderung für den Makler auch ein Stück einfacher machen, dann wirklich zuordnen zu können: Zu welchem Kundenwunsch passt welcher Fonds, welches Investment?

Heute ist es noch sehr undeutlich. Wir als Fondspolicen-Anbieter verlassen uns ja momentan zu 100 Prozent auf die Eingruppierung durch die jeweilige Fondsgesellschaft. Und da stellen wir uns schon manchmal die Frage: Ist dann das alles in der zukünftigen Regelung, wenn sie denn konkretisiert wird, noch einzuhalten? Passt das noch? Die Herausforderung ist noch nicht gelöst. Aber der Überblick wird besser. Einmal durch die Siegel, zum anderen durch die konkretere gesetzliche Regelung, die aber noch aussteht.

Welche Fragen sollte man stattdessen stellen, und wie wird der Kundenwunsch berücksichtigt?

Kuckertz: Wie viel wird da investiert? In welche Richtung bewegt sich das? Wo stehen die jetzt? Wo wollen sie hin? In welchem Zeitraum wollen sie wohin? Kümmern sie sich nur um CO2? Kümmern sie sich auch um Plastik in den Meeren? Kümmern sie sich auch um soziale Verantwortung? Das sind ja alles Fragen, die ich stellen muss. Das heißt, ich müsste vier, fünf, sechs Fragen stellen, was dem Kunden tatsächlich wichtig ist.

Das muss ich dann vergleichen mit dem, wie das Unternehmen in den einzelnen Bereichen wirklich aufgestellt ist. Und dann komme ich zu einer vernünftigen Einschätzung. Oder andersherum gesagt: Ich gucke mir Unternehmen an, was die machen – oder die Investments oder die Fonds oder die Versicherungsgesellschaften – und sage: „Das ist etwas, das passt in die Richtung.“ Und das kann ich einem Kunden auch gut erklären, so dass der sagt: „Ja, das ist auch ein Investment, das ich unterstützen möchte."

Herr Dr. Kuckertz, Herr Pendl, vielen Dank für das Interview bis hierhin.

* Bei Interesse an der Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sales Consultant.


„Seminarteilnehmer sollen sich auch über die Nachhaltigkeit des eigenen Betriebes Gedanken machen“

Im zweiten Teil des Interviews mit Dr. Wolfgang Kuckertz, Vorstand des Weiterbildungsanbieters Going Public, und Matthias Pendl, Distribution Manager bei Standard Life, sprechen wir über die konkrete Ausgestaltung des gemeinsamen Online-Seminars* zur neuen EU-Transparenzverordnung, das Anfang Juli startet.

Zum Interview

Herr Dr. Kuckertz, wie ist das gemeinsame Weiterbildungsseminar von Going Public und Standard Life zur EU-Transparenzverordnung aufgebaut?

Kuckertz: Zu Beginn gibt es einen Kick-off; da wird kurz in das Seminar* eingeführt. Dann gibt es zur Vorbereitung WBTs, also „Web based trainings". Das sind E-Learning-Programme, die nochmal kurz die Definitionen und die Themen aufwerfen. Und dann gibt es vier Module zum Thema nachhaltige Geldanlage. Das wird in Form von Webinaren durchgeführt.

Zum einen ist das eine schöne Unterrichtsform, die selbst nachhaltig (weil man keine Fahrtkosten hat und kein CO2 in die Welt pustet) und zum anderen unter Corona-Bedingungen eben auch durchführbar ist. Also, vier Webinare zur nachhaltigen Geldanlage, drei zur Betriebsansicht, wovon wiederum ein Teil die ökologische Komponente betrachtet. Und dann kommt noch ein abschließendes Webinar. Es heißt ja: „Tue Gutes und rede darüber.“ Und das ist hier die Zielsetzung, dass man das auch nach außen kommuniziert, dass man nachhaltig arbeitet und den Kunden entsprechend erreicht, der auch dazu passt.

Was bringt Standard Life inhaltlich in das Seminar ein, Herr Pendl?

Pendl: Das Seminar hat ja zwei Hauptteile. Auf der einen Seite geht es um die Investmentberatung in Fondspolicen, und zwar die nachhaltige Investmentberatung mit Fondspolicen. Auf der anderen Seite um die Nachhaltigkeit im Makler-Unternehmen. Bei diesen zwei Themen bringen wir natürlich auf der einen Seite die Expertise mit, dass wir innerhalb unserer Produkte in denFondspolicen ausgesuchte nachhaltige Fonds anbieten. Zu denen bringen wir dann zusätzliche Informationen im Rahmen des Seminars, nachdem Going Public eher den theoretischen Teil belegt hat, im Praxisteil mit rein, wenn es darum geht, Investmentberatung nachhaltig innerhalb der Fondspolice durchzuführen. Das ist der eine Teil.

Wir haben aber mit Going Public gemeinsam explizit dieses Programm auch nochmal an einer Stelle erweitert, nämlich dort, wo es um die Nachhaltigkeit im eigenen Makler-Unternehmen geht. Wir hatten gemeinsam mit Going Public schon einmal ein Programm, das hieß „Future Ready“. In dem gleichen Sinne, nämlich sich fit für die Zukunft zu machen – und in der Zukunft wird Nachhaltigkeit ein wichtigeres Thema sein –, nehmen wir diesen zweiten Part auch wahr. Denn wir als Standard Life sind einfach davon überzeugt, dass ein Makler dieses Thema nur authentisch beraten kann, wenn er es auch selbst erlebt, wenn er es in seinem eigenen Makler-Betrieb auch umsetzt. Da bieten wir ihm Hilfestellung, da wollen wir ihm unterstützend Impulse geben, dass er dieses Thema auch wirklich in seinem Makler-Betrieb umsetzen kann.

Wie lange wird das Seminar insgesamt dauern, und wann beginnt es?

Kuckertz: Die erste Seminargruppe wird am 1.7.2021 mit dem Kick-off starten, und wir werden es bis zum 16.7.2021 durchführen. Es geht also über gut zwei Wochen. Wir werden mehrere Tage haben, wo wir vormittags ein Webinar haben, zweieinhalb Stunden, dann nachmittags nochmal zweieinhalb Stunden. Das ist ein überschaubares Programm. Natürlich soll es nicht bei einer Gruppe bleiben; wir werden auch mindestens eine zweite starten. Die soll am 6.9. beginnen. Und je nachdem, wie der Bedarf ist, werden wir sicher auch noch mehr Gruppen starten.

Welche Abschlüsse können die Teilnehmer erwerben, und wozu qualifizieren sie diese Abschlüsse?

Kuckertz: Um den Abschluss zu bekommen, setzt das voraus, dass man, wenn man den Lehrgang beginnt, bereits in der Geldanlageberatung zu Hause ist. Entweder über eine sehr umfangreiche Erfahrung, aber in der Regel über entsprechende Vorqualifikationen, also Finanzanlagenfachmann oder Fachberater Finanzdienstleistung, Fachwirt für Finanzberatung, Bankkaufmann und ähnliches.

Die werden dann aufgenommen, und dadurch ist es möglich, auch in dieser kurzen Zeit einen Going-Public-Abschluss zu erwerben. Das ist dann der „Fachmann für die nachhaltige Geldanlage" und „Fachfrau für nachhaltige Geldanlage". Ein Abschluss, den wir bei 100 Prozent Anwesenheit vergeben.

Was fangen die Makler mit so einem Abschluss an?

Pendl: So ein Abschluss oder so ein Zertifikat ist natürlich nur so viel wert, wie es dann im nächsten Schritt auch wirklich in der Praxis umgesetzt werden kann. Praxis für den Berater, für den Makler heißt: Was bringt es mir in der Kundenberatung? Und, wie eingangs schon erwähnt, Kundenberatung wird immer mehr das Thema Nachhaltigkeit beinhalten. Insofern ermöglicht diese Ausbildung die qualifizierte nachhaltige Kundenberatung. Ein großer Vorteil, das gegenüber den Kunden auch wirklich qualifiziert professionell umsetzen zu können.

Ein zweites Thema haben wir gerade besprochen: Wir schaffen mit diesem Zertifikat die Grundlagen, auch den eigenen Betrieb nachhaltiger zu machen. Wir arbeiten mit Checklisten, mit Handlungsempfehlungen. Was kann der Makler tatsächlich tun in seinem Betrieb? Wie kann er erst einmal seinen Betrieb analysieren und dann den nächsten Schritt gehen, um diesen auch wirklich nachhaltiger zu machen? Und das Dritte, was wir uns in der Umsetzung erhoffen und ganz sicher sind, dass die Makler das nutzen werden: Sie werden die Chancen noch besser nutzen können. Es gibt Chancen, den wachsenden Bedarf an nachhaltigen Produkten noch besser nutzen zu können.

Kann das Seminar auf die Pflichtweiterbildung angerechnet werden?

Kuckertz: Wir reden über die Pflichtweiterbildung der 15 Stunden im Versicherungsbereich, und alles, was dem Verbraucherschutz dient und einen Bezug hat zur Versicherungsvermittlung das ist anrechenbar, kann man so ganz grob sagen. Das gilt für die ersten Phasen, d. h. für die nachhaltige Geldanlageberatung. Das ist auf jeden Fall anrechenbar. D.h. hier werden Zeiten gutgeschrieben, können eben als IDD-Zeiten ausgewiesen und den Teilnehmern bestätigtwerden.

Was die Eigenorganisation im Büro anbelangt – das dient ja nicht unmittelbar dem Verbraucherschutz, sondern nur mittelbar und hat auch nicht unmittelbar etwas mit der Versicherungsvermittlung zu tun. Und daher wird es dafür keine IDD-Zeiten geben. Insofern kann man sagen, so ungefähr 60 bis 65 Prozent sind anrechenbar. Der Rest ist dann Weiterbildungsbestandteil der Bereiche, wo man sagt: „Inhaltlich sehr sinnvoll! Brauche ich auch, aber eben nicht gedeckt durch die Pflichtweiterbildung."

Abschließende Frage: Für Going Public und Standard Life ist es ja nicht das erste Seminar, das sie gemeinsam ausrichten. Was hat sich nach Ihrer Erfahrung in der Weiterbildung mit Maklern über die Jahre insgesamt verändert?

Kuckertz: Ich habe die Wahrnehmung, dass die Branche sich insgesamt professionalisiert. Die Makler schauen bewusster dahin, welche Inhalte sie brauchen, gucken auch bewusster nach der Durchführungsart und nach dem Träger der Durchführung.

Natürlich haben wir jetzt durch die Corona-Phase einen ziemlichen Turbo in den neuen Entwicklungen draufgelegt. Das heißt also, Online lernen spielt eine deutlich tragendere Rolle. Auch wenn der eine oder andere sich durchaus nach Präsenzformen sehnt, werden wir auch in Zukunft weiterhin den überwiegenden Teil sicher in Online-Veranstaltungen haben. Das ist eine organisatorische Veränderung. Da konnten wir auch als Bildungsdienstleister, ich glaube alle zusammen, in den letzten Jahren Erfahrungen sammeln. Wir sind als Going Public seit vier, fünf Jahren schon sehr stark online unterwegs, und es hat sich natürlich nochmal verstärkt in der Corona-Phase. Und das ist so eine der Änderungen von der Organisation her.

Aber eben auch inhaltlich geht es stark Richtung Themen, wo der Einzelne sagt: „Die brauche ich auch, und die auch sehr stark über Verkaufs- oder Produktthemen inzwischen hinausgehen.“ Also, so etwas wie Selbstorganisation, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und so spielen eine deutlich größere Rolle, als es noch vor vier, fünf Jahren der Fall war.

Pendl: Ich kann mich noch gut an Zeiten erinnern, da waren die Schulungen, da waren die Veranstaltungen mit Maklern sehr produktgetrieben, teilweise dann eher vom Vertrieb getrieben. Dann kam irgendwann die IDD, und es ging darum, Stunden zu sammeln. Da hat sich unglaublich viel getan in den letzten Jahren. Das Arbeiten nicht nur im eigenen Unternehmen mit den Kunden, sondern auch das Arbeiten als Unternehmer an dem eigenen Unternehmen ist immer wichtiger geworden. Prozesse zu optimieren, sich auf die Zukunft auszurichten, sich neuen Themen zu stellen für die Zukunft – das wurde in den letzten Jahren immer wichtiger.

Und dann ist natürlich gerade in den letzten Monaten die Online-Variante von Schulungen, von Workshops immer wichtiger geworden. Denn, so wie wir, sehen es inzwischen viele Marktteilnehmer auch im Kreis der Vertriebspartner, dass eine Online-Schulung eben viel effizienter ist als eine Präsenz-Schulung. Man braucht natürlich auch Präsenzveranstaltungen, um eben Kontakte pflegen zu können, Beziehungen aufzubauen. Aber ganz viel von dem, was wir in der Vergangenheit noch in Präsenz gemacht haben, machen wir jetzt – auch im Sinne der Makler und weil das gewünscht ist – online.

Vielleicht ein letzter Punkt: Der Wunsch nach Professionalisierung hat bei den Vertriebspartnern zugenommen. Also, es wird wertschätzt, wenn fachliche Weiterentwicklung gefördert wird, auch durch uns als Produktpartner oder eben durch einen Weiterbildungsanbieter wie Going Public. Das hat zugenommen.

Das wird also sicher nicht das letzte Seminar zur beruflichen Weiterbildung gewesen sein, was wir von Standard Life und Going Public gesehen haben …

Pendl: Ganz sicher nicht. Die nächsten sind in der Pipeline.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Dr. Kuckertz und Herr Pendl.

* Bei Interesse an der Weiterbildung wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sales Consultant.


 

Nachhaltigkeit

Ihr 1. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Unsere dreiteilige Webinarreihe führt Sie kompakt und vertriebsorientiert wie ein roter Faden durch die neuen Anforderungen. Hier finden

 

Nachhaltigkeit

Ihr 2. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 2. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!

 

Nachhaltigkeit

Ihr 3. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 3. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!


Webinaraufnahme: „Neue ESG-Regeln für die Finanzberatung“ – moderiert von AfW und Standard Life

Laut „Forum Nachhaltige Geldanlage“ wurden im Jahr 2019 bereits 269,3 Milliarden Euro in nachhaltigen Geldanlagen verwaltet – Tendenz steigend. Rückenwind erhält dieser Trend mittlerweile auch durch rechtliche Vorgaben – allen voran durch die EU, deren Aktionsplan das Thema Nachhaltigkeit fest im Finanzmarkt verankern will.

Mit Inkrafttreten der EU-Transparenzverordnung am 10. März 2021 müssen nicht nur Finanzdienstleiter nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch auf Sie als Vermittlerinnen und Vermittler kommen rechtlichen Anforderungen zu. Welche dies sind, erläutern Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth, Going Public!-Vorstand Frank Rottenbach sowie aus unserem Haus Marco Gietz, Legal Counsel, und Christian Nuschele, Head of Sales & Marketing:

Hier finden Sie wertvolle Unterstützung für Ihren Beratungsprozess

Kunden gut zu beraten ist Ehrensache. Aber es gibt auch regulatorische Vorgaben für die Beratung – gerade ab dem 02.08. für den ESG-Bereich. Wir haben deshalb für Sie Informationen zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern, an ESG-Investments interessierte Kunden professionell abzuholen. In unserer Angebotssoftware finden Sie unseren ESG Fragebogen, mit dem Sie einfach und schnell die Nachhaltigkeitspräferenz des Kunden erheben können. Unser Beratungsprotokoll hat darüber hinaus ein Update bekommen – Sie können frei formulieren und Gesprächsinhalte bei dem Feld „Nachhaltigkeitspräferenz“ einfügen. Bei der Investmentauswahl ist natürlich auch Nachhaltigkeit ein Thema, aus diesem Grund wurde in der Angebotssoftware ebenfalls unser ESG Fragebogen mit sämtlichen Erläuterungen integriert und soll Ihnen die Fondsauswahl zum Thema ESG erleichtern. Außerdem haben wir Ihnen ein Toolkit und weitere Informationen zum Download zusammengestellt, in dem Sie Rat und Hilfe zu fast allen Aspekten rund um die Beratung von ESG-Investments finden.

Beispielhafter ESG-Fragebogen Den vollständigen Fragebogen finden Sie in unserer Angebotssoftware!

Das ESG-Toolkit

Neue ESG-Richtlinien in der Kundenberatung: Unsere Marketingtools für Ihren Erfolg. (Präsentation, PDF, 2 MB)
11/2023 Nachhaltig erfolgreich arbeiten: Mit unseren Toolkits liefern wir Ihnen als unserem Vertriebspartner das passgenaue Werkzeug dafür. Das gilt selbstverständlich auch für die Themen Nachhaltigkeit und ESG.

Unsere Online-Seminar-Aufzeichnung zur nachhaltigen Beratung

 

Nachhaltigkeit

Ihr 1. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Unsere dreiteilige Webinarreihe führt Sie kompakt und vertriebsorientiert wie ein roter Faden durch die neuen Anforderungen. Hier finden

 

Nachhaltigkeit

Ihr 2. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 2. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!

 

Nachhaltigkeit

Ihr 3. Schritt zur nachhaltigen Beratung

Ab 2. August 2022 wird die Abfrage sogenannter Nachhaltigkeits­präferenzen in der Anlageberatung verpflichtend werden. Hier ist die 3. Aufzeichnung unserer dreiteiligen Webinarreihe. Bleiben Sie dran!

Aus dem Magazin


Weitere Informationen und Vertriebsunterstützung

Nichts verpassen – Newsletter abonnieren!

Ob Neuigkeiten zu Produkten und Investments, wertvolle Weiterbildungsangebote oder Interviews mit Branchengrößen – unser Newsletter hält Sie up to date.

Jetzt anmelden

Mehr Informationen

Wichtige Fragen und Antworten rund um Nachhaltigkeit (Einseiter, PDF, 235 KB)
07/2022 Ziele und Strategien von Standard Life und der Phoenix Group

My Standard Life

Unser Portal macht Ihnen die Arbeit extraeinfach: Mehr Überblick, weniger Papier, automatisierte Prozesse, umfassendes Self-Servicing und weitere nützliche Funktionen. Entdecken Sie hier die Highlights.

Zum Portal

My Standard Life

Ihr Login zu mehr Komfort

My Standard Life ist Ihr persönlicher Kundenbereich. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Ihren Verträgen.

Passwort vergessen?

Kontakt

Unsere Mitarbeiter in Frankfurt bearbeiten Ihre Aufträge schnell, kompetent und zuverlässig. An unserem Servicetelefon sprechen Sie sofort mit kompetenten Fachleuten. Darum bearbeiten wir die meisten Anfragen auch schon während des Gesprächs – ohne Rückruf und Wartezeiten.

Sales & Service

Für Ihre Fragen rund um Antrag, Courtage oder Bestand

Telefon: 0800 2 214747 (kostenfrei)

E-Mail: kundenservice@standardlife.de

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr

bAV-Service

Für Ihre Fragen zu bAV-Anträgen und bestehenden Verträgen

Telefon: 0800 2236334 (kostenfrei)

Fax: 0800 5892822 (kostenfrei)

E-Mail: bav-service@standardlife.de

Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr, Freitag von 8.30 bis 17.00 Uhr

Standard Life Versicherung

Zweigniederlassung Deutschland der
Standard Life Assurance Limited

Lyoner Straße 15
60528 Frankfurt am Main

Telefon & Fax

Telefon: 0800 2214747 (kostenfrei)

Zur Anfahrtsbeschreibung

Schnellzugriffe für My Standard Life

Cookie-Einstellungen

Unsere Seite verwendet Cookies und ähnliche Technologien. Hierbei wird zwischen technisch notwendigen Cookies zum Bereitstellen der Webseite und optionalen Cookies, z.B. zur Auswertung der Webseitennutzung, unterschieden.
Mehr Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen. Dort können Sie auch jederzeit Ihre Präferenzen anpassen.