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Die neue Transparenz in der Finanzberatung

Tarif V – faire Beratung, flexible Vergütung

Tarif V – der willkommene Anlass für einen
innovativen Beratungsansatz

Über Transparenz wird viel geredet. Doch noch immer glauben viele Menschen, die Arbeit von Finanzberaterinnen und -beratern sei „kostenlos“. Weil Transparenz nicht ausreichend gelebt wird. Finanzberatung war noch nie gratis. Das belegt spätestens die erste Jahresmitteilung. Die Erkenntnis, dass das Guthaben niedriger ist als die eingezahlten Beiträge, löst immer wieder Irritationen und Verärgerung aus.

Reden Sie über Kosten – weil Ihre Kunden es verdient haben

Unsere Tarif-Innovation setzt den offenen Dialog mit Ihrer Kundschaft voraus und lässt beiden Vertragspartnern Spielraum zur Ausgestaltung ihrer finanziellen Planung. Damit wird Wirklichkeit, was Fachexperten schon lange fordern: faire, transparente Beratungsgespräche auf Augenhöhe.

Punkten Sie mit WeitBlick oder ParkAllee …

Sie können unsere beiden Einmal­beitrags­produkte – die fondsgebundene Lebens­versicherung WeitBlick und die fonds­gebundene Renten­versicherung ParkAllee – mit dem Tarif V abschließen.

… und dem Tarif V!

Beim Tarif V handelt es sich einen Courtage- beziehungsweise Provisions­tarif mit variabler Abschluss- und Folgevergütung. Mit dieser flexiblen Ausgestaltung zielt er auf maximale Fairness und Transparenz ab. Tarif V setzt voraus, dass Sie Ihre Kundinnen und Kunden über die verschiedenen Möglichkeiten des Tarifs und deren Auswirkungen auf die Leistung beraten. Auf Basis dieser Information sprechen Sie eine konkrete Empfehlung aus. Stimmt Ihr Gegenüber Ihrem Vorschlag zu, wird dies als gemeinsames Ergebnis des Beratungsprozesses im Antrag festgehalten.


Das Prinzip von Tarif V


Tarif V – die technischen Rahmenbedingungen

Die Abschlussvergütung kann von 0 bis 4 Prozent des Einmalbeitrags** und die Folgevergütung kann von 0 bis 1 Prozent des Fondswertes*** beantragt werden. Mindestens einer der beiden Werte muss größer als Null sein.**** Für Zuzahlungen kann die Abschlussvergütung unabhängig von der zum Vertragsstart vereinbarten Abschlussvergütung neu festgelegt werden. Die Folgevergütung darf, anders als die Abschlussvergütung, nicht erhöht werden. Die Folgevergütung kann aber mit einer Zuzahlung ab dem Zeitpunkt der Zuzahlung für den gesamten Vertrag (für die gesamte Restlaufzeit) verringert werden. Geschieht dies nicht, gilt die Vergütung bei Abschluss und/oder die bisher vereinbarte Folgevergütung.

Beispiele:

1)

4 Prozent Abschlussvergütung
+ 0,5 Prozent Folgevergütung
  (0,5 Prozent x 8 = 4 Prozent)
= 8 Prozent

2)

2 Prozent Abschlussvergütung
+ 0,7 Prozent Folgevergütung
  (0,7 x 8 = 5,6 Prozent)
= 7,6 Prozent

3)

0 Prozent Abschlussvergütung
+ 1 Prozent Folgevergütung
  (1 x 8 = 8 Prozent)
= 8,0 Prozent

* Die Abschlussvergütung plus achtfacher Folgevergütung darf den Wert von 8 Prozent nicht überschreiten.
** In 0,1 Prozent-Schritten.
*** In 0,1 Prozent-Schritten p.a.; wird alle drei Monate ausgezahlt.
**** Bei „0 Prozent“ für beide Vergütungen muss Tarif N beantragt werden.


Tarif V in unserer Angebotssoftware

Die Vergütung wird über die entsprechenden Eingabefelder in unserer Angebotssoftware erfasst:
Abschlussvergütung:0 bis 4 Prozent
Folgevergütung:0 bis 1 Prozent
Es gelten folgende Limits:
Abschlussvergütung:  0 bis 4 Prozent des gezahlten Einmalbeitrags bzw. der Zuzahlung
Zukünftige Zuzahlungen:in 0,1-Prozent-Schritte möglich
Folgevergütung:0 bis 1 Prozent des Fondswerts, 0,1-Prozent-Schritte möglich

Um eine Berechnung durchführen zu können, müssen alle Eingabefelder mit einer Zahl von null bis zum maximal zulässigen Limit befüllt sein. Kommt es zum Abschluss oder einer Zuzahlung, entnehmen wir die Abschlussvergütung dem Einmalbeitrag beziehungsweise der Zuzahlung und zahlen sie Ihnen aus. Die Folgevergütung wird dem Fondsvermögen vierteljährlich entnommen.

Zur Angebotssoftware


Tarif V – die Pluspunkte

  • Sie legen die Vergütung in Absprache mit Ihren Kundinnen und Kunden fest. Folglich kennen diese die Kosten, die ihm durch den Vertragsabschluss entstehen.
  • Die gesamten Abschlusskosten, die Ihre Vergütung und unsere Abschlusskosten enthalten, weisen wir in den vorvertraglichen Informationspflichten (VIVI) aus.
  • Sie positionieren sich als Vorreiter/in, der/die Transparenz lebt und mit einer überzeugenden Beratungsleistung punktet – einer Leistung, die ihr Geld wert ist.

Mit Tarif V sensibilisieren Sie Ihre Kundschaft für den Wert Ihrer Beratung!

Ihre Ansprechpartner zum Tarif-V

Schön, wenn uns gelungen ist, mit dieser Seite Ihr Interesse zu wecken. Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung zu Vertragsabschlüssen mit Tarif V wünschen, wenden Sie sich einfach den Sales Consultant in Ihrer Region.

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