Vertrieb im Rahmen des Zielmarktes
Versicherer sind aufgrund der IDD (Insurance Distribution Directive) verpflichtet, ab dem 23. Februar 2018 für neue Produkte und im Falle von wesentlichen Änderungen bei bestehenden Produkten einen abstrakten Zielmarkt festzulegen, um sicherzustellen, dass der Kunde immer im Fokus steht. Unsere Zielmarktfestlegung finden Sie nachfolgend näher beschrieben. Der Vertriebspartner kennt diese Informationen – und stellt im Rahmen des Beratungsprozesses sicher, dass grundsätzlich im Rahmen des Zielmarktes verkauft wird.