Welche Möglichkeiten außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren gibt es?
Wenn Sie mit unseren Leistungen oder unserem Service einmal nicht zufrieden sind, wenden Sie sich an unser Beschwerdemanagement.
Wir versuchen Ihr Anliegen innerhalb von sechs Arbeitstagen zu beantworten – oft sind wir schneller, in Einzelfällen kann es aber auch einmal länger dauern. Sie erreichen unser Beschwerdemanagement unter
Standard Life
Beschwerdemanagement
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt
E-Mail: beschwerde@standardlife.de
Fax: 069-665722901
Mit unserem Beitritt zum Versicherungsombudsmann e.V. haben wir uns zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann verpflichtet. Das Verfahren ist für Sie kostenlos. Sie erreichen den Versicherungsombudsmann unter folgenden Kontaktdaten:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel. 0800 3696000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
www.versicherungsombudsmann.de
Bei dem Ombudsmann können Sie für Streitigkeiten über Ansprüche aus Ihrem Vertrag eine Streitschlichtung beantragen, nachdem Sie uns zunächst die Möglichkeit gegeben haben, unsere Entscheidung zu überprüfen. Eine Beschwerde, bei der zugleich ein Verfahren vor Gericht oder eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anhängig ist, behandelt der Ombudsmann nicht. Nach Beendigung eines Verfahrens bei der BaFin kann das Ombudsmannverfahren jedoch wieder aufgenommen werden.
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, statt oder nach der Beendigung des Ombudsmannverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.Ferner können Sie Beschwerden auch an die für uns zuständigen Aufsichtsbehörden richten.